Neue Quarantäne-Regeln in Kitas und Schulen

Lübeck: Archiv - 09.09.2021, 18.32 Uhr: Die Hansestadt Lübeck hat entsprechend dem Erlass des Landes Schleswig-Holstein am 8. September 2021 eine Allgemeinverfügung über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) oder der Einstufung als enge Kontaktperson in einer geeigneten Häuslichkeit bekanntgemacht.

Bei engen Kontaktpersonen im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kinderpflegestellen sowie Schulen, die sich in Quarantäne befinden, kann frühestens nach fünf Tagen die Quarantäne durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis eines negativen PCR-Tests oder Antigentests. Bislang galt hier eine Quarantänedauer von 14 Tagen. Das Gesundheitsamt kann im Einzelfall abweichende Entscheidungen treffen.

Die Verfügung gilt ab 9. September bis einschließlich 30. November 2021. Die Regelungen im Wortlaut: bekanntmachungen.luebeck.de

Bürgermeister Jan Lindenau hat die Qurantäne-Regeln angepasst.

Bürgermeister Jan Lindenau hat die Qurantäne-Regeln angepasst.


Text-Nummer: 147147   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 09.09.2021 um 18.32 Uhr

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