Unsachlich und unbegründet: Fraktion21 reagiert auf CDU-Kritik

Lübeck: Archiv - 06.10.2021, 10.40 Uhr: Der Fraktionsvorsitzende der Bürgerschaftsfraktion "Fraktion21", Wolfgang Neskovic, weist die Vorwürfe der CDU-Bürgerschaftsfraktion (wir berichteten) an der Neugründung der "Fraktion21" im Inhalt und in der Wortwahl als unsachlich und unbegründet zurück. Statt mit Argumenten aufzuwarten, werde mit Abgründen polemisiert. Die Entscheidung ob und mit welchen Personen in der Bürgerschaft eine Fraktion gebildet werden, gehöre zum "freien Mandat", so Neskovic.

Hierzu erklärt Neskovic:

(")Die wütende und gehässige Reaktion des Herrn Oliver Prieur - Fraktionsvorsitzender der Lübecker CDU-Bürgerschaftsfraktion - auf die Neugründung der "Fraktion21" spiegelt exakt den betrüblichen politischen Allgemeinzustand wider, in dem sich die CDU nicht nur bundesweit, sondern auch in der Lübecker Kommunalpolitik augenblicklich befindet. Statt mit Argumenten aufzuwarten, wird mit Abgründen polemisiert ("schamlose Ausnutzung des Politiksystems").

Herr Prieur scheint das ABC demokratischer Spielregeln nicht zu kennen, oder er kennt diese Spielregeln, verschweigt sie jedoch, beziehungsweise stellt sie missverständlich und tendenziös dar. Beides ist kritikwürdig: Unkenntnis offenbart einen Kompetenzmangel, Verschweigen wesentlicher Tatsachen zeugt von Unaufrichtigkeit.

Im Einzelnen:

1. Herr Prieur ist ganz offensichtlich wütend. Warum? Die Neugründung der "Fraktion21" wird dazu führen, dass zum Beispiel die Ausschüsse neu besetzt und auch die Ausschussvorsitzenden neu bestimmt werden müssen. Das kann für die Rathauskooperation von SPD und CDU zu der bitteren Konsequenz führen, dass sie in wichtigen Ausschüssen ihre Mehrheit verlieren wird. Aber rechtfertigt dieser Umstand die harsche und verunglimpfende Wortwahl des Herrn Prieur?

2. Herr Prieur beklagt, dass die Mitglieder der "Fraktion21" nicht von den Wählenden gewollt seien, da sie nicht in dieser Konstellation zur Wahl standen und auch nicht direkt gewählt worden seien. Dieser Vorwurf geht ins Leere. Herr Prieur kennt ganz offensichtlich unser Wahlrecht und den Rechtsstatus von Bürgerschaftsabgeordneten nicht, oder er verfügt zwar über entsprechende Kenntnisse, verschweigt diese aber bewusst, um politisch Mitbewerbende in ein ungünstiges Licht zu rücken. Deswegen kurz zur Erinnerung:

a. Das Wahlrecht zur Lübecker Bürgerschaft setzt sich aus zwei unterschiedlichen Wahlsystemen zusammen: der Mehrheitswahl in den Wahlkreisen (Direktkandidaten) und der Verhältniswahl aus Listen der Parteien/Wählergemeinschaften (Listenkandidaten). In der Lübecker Bürgerschaft sitzen demnach 25 direkt und 24 über die Liste gewählte Bürgerschaftsmitglieder. Alle verfügen über die gleichen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Bürgerschaftsmitglieder 1. Klasse (Direktwahl) und 2. Klasse (Verhältniswahl). Allerdings spielt die Eitelkeit den Direktgewählten häufig einen Streich, weil sie sich vormachen, wegen der Direktwahl über eine höhere Legitimation zu verfügen. Ein genauerer Blick auf die Verteilung der Wahlergebnisse von Erst- und Zweitstimme zeigt jedoch, dass dies eine bloße Wunschvorstellung ist. Im Regelfall sind die Stimmabgaben weitgehend identisch und weichen nur in Ausnahmefällen voneinander ab. Mit anderen Worten: Maßgeblich bei der Entscheidung für die Erststimme ist die Partei beziehungsweise Wählergemeinschaft und nicht die Person des Direktkandidaten. Die Direktkandidaten werden also von ihren Parteien/Wählergemeinschaften stimmtechnisch regelmäßig Huckepack genommen.

b. Aber auch beim Rechtsstatus von Bürgerschaftsmitgliedern zeigen sich in den Ausführungen des Herrn Prieurs bedauernswerte Wissensmängel. Bei allen Wahlen auf Bundes –, Landes und Kommunalwahlen gilt der verfassungsrechtliche Grundsatz des "freien Mandates". Danach sind die Gewählten nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie vertreten die gesamte Bevölkerung und handeln ausschließlich nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. Ein irgendwie gearteter Fraktionszwang existiert nicht. Entgegenstehende Regelungen in Geschäftsordnungen der Fraktionen sind unwirksam. Zum "freien Mandat" gehört auch die Entscheidung der Gewählten, ob und mit welchen Personen in der Bürgerschaft eine Fraktion gebildet werden soll. Bürgerschaftsmitglieder einer bestimmten Partei/Wählergemeinschaft sind nicht automatisch Mitglieder einer entsprechenden Fraktion. Fraktionen werden nicht kraft Gesetzes, sondern aufgrund einer ausdrücklichen Erklärung der Gewählten gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung gebildet. Deswegen steht es auch jedem Mitglied der Gemeindevertretung frei, jederzeit diese Erklärung (begründungslos) zu widerrufen und damit eine Fraktion zu verlassen sowie mit anderen Personen eine neue Fraktion zu bilden. Das ist nicht nur legal, sondern auch legitim und auch nicht ungehörig. Immerhin handelt es sich bei dem "freien Mandat" um ein zentrales Verfassungsprinzip unserer repräsentativen Demokratie. Man mag diese Rechts- und Verfassungslage beklagen, aber solange sie nicht geändert wird, entspricht es demokratischem Anstand, sie zu respektieren und nicht zu verunglimpfen.

3. Soweit Herr Prieur kritisiert, dass die politische Arbeit der "Fraktion21" mit Steuergeldern finanziert wird, vergisst er zu erwähnen, dass das für alle Bürgerschaftsfraktionen (immerhin 9) gilt. Warum diese Regelung für die "Fraktion21" nicht gelten soll, verschweigt er. Er verschweigt auch, dass die CDU-Bürgerschaftsfraktion im Jahre 2021 für ihre politische Arbeit mit Steuergeldern in Höhe von genau 153.772,60 Euro unterstützt worden ist. Die Wähler und Wählerinnen werden 2023 entscheiden, ob diese jährliche finanzielle Unterstützungsleistung des Steuerzahlers angemessen war und in dieser Höhe weiterhin gewährt werden sollte.(")

Wolfgang Neskovic weist die Vorwürfe der CDU-Bürgerschaftsfraktion scharf zurück.

Wolfgang Neskovic weist die Vorwürfe der CDU-Bürgerschaftsfraktion scharf zurück.


Text-Nummer: 147675   Autor: Fraktion 21/Red.   vom 06.10.2021 um 10.40 Uhr

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