Menschenhandel: Razzia in Lübeck

Lübeck: Archiv - 01.11.2021, 17.41 Uhr: Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg und das Landeskriminalamt Hamburg vollstreckten am 1. November 2021 mit rund 360 Einsatzkräften insgesamt zwei Haftbefehle und 16 Durchsuchungsbeschlüsse in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Auch in Lübeck gab es eine Razzia bei einem Tatverdächtigen.

Ein weiterer Durchsuchungsbeschluss wurde in Ungarn im Zuge der justiziellen Rechtshilfe durch die örtlich zuständige Polizeibehörde vollstreckt.

Den Einsatzmaßnahmen waren verdeckt geführte Ermittlungen wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern sowie Menschenhandels zur sexuellen Ausbeutung gegen drei in Hamburg, Hanstedt und Lübeck wohnhafte deutsche Staatsangehörige vorausgegangen. In diesem Zusammenhang stehen zwei der Beschuldigten im Verdacht, Zimmer an in Deutschland unerlaubt aufhältige Frauen und Transsexuelle in sog. Modellwohnungen zur Verfügung zu stellen, um diesen dadurch die unerlaubte Ausübung der Prostitution zu ermöglichen. Der dritte Beschuldigte soll sich zu einem späteren Zeitpunkt insbesondere durch die Betreuung der Prostituierten hieran beteiligt haben. Ferner besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten dabei das mit dem unerlaubten Aufenthalt der vorwiegend thailändischen Prostituierten einhergehende Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen. So mussten die Prostituierten nach derzeitigem Ermittlungsstand einen Teil ihres erwirtschafteten Ertrages als Miete für die Zimmer entrichten und ihre Dienste auch in der Phase der Corona-Pandemie anbieten, in der dies aus Gründen des Infektionsschutzes untersagt war.

Im Zuge der Einsatzmaßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt und Vermögenswerte im sechsstelligen Bereich gesichert. Bei den Durchsuchungsmaßnahmen konnten in den zur Ausübung der Prostitution genutzten Modellwohnungen außerdem 20 Prostituierte festgestellt werden, wovon neun Frauen im Verdacht stehen, sich ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel in Deutschland aufzuhalten. Im Anschluss an die strafprozessualen Maßnahmen übernahm die zuständige Ausländerbehörde diesbezüglich die weitere aufenthaltsrechtliche Bearbeitung.

Symbolbild.

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Text-Nummer: 148165   Autor: BPOL/red.   vom 01.11.2021 um 17.41 Uhr

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