2G-Regelung für öffentliche Konzerte der MHL

Lübeck - Innenstadt: Archiv - 22.11.2021, 12.07 Uhr: Auch die Musikhochschule Lübeck (MHL) setzt die 2G-Regelung für ihre Veranstaltungen und Konzerte um: Ab Montag, 22. November erhalten nur noch geimpfte oder genesene Personen Zugang zu den Veranstaltungen und Konzerten der MHL.

Für den Zutritt zu Veranstaltungen der MHL muss ein aktueller 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die nachweisen können, dass sie in der Schule regelmäßig getestet werden sowie Personen, die sich aus medizinischen und gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können. Diese Personengruppen müssen einen tagesaktuellen Testnachweis sowie ein ärztliches Attest vorlegen. Zudem gilt ab sofort wieder eine Maskenpflicht für das Publikum auch am Sitzplatz. Um Kontakte im Konzertfoyer zu minimieren, finden die Veranstaltungen nun ohne Pause und Catering statt.

Nach derzeitiger Planung können die für November angekündigten öffentlichen Konzerte stattfinden bis auf das Preisträgerkonzert der Marie-Luise Imbusch-Stiftung am 27. November, das als rein interne Veranstaltung stattfindet.

Auch an der Musikhochschule gilt ab sofort die 2G-Regel.

Auch an der Musikhochschule gilt ab sofort die 2G-Regel.


Text-Nummer: 148547   Autor: MHL   vom 22.11.2021 um 12.07 Uhr

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