Fonds für Barrierefreiheit: Neue Richtlinie ab Februar

Schleswig-Holstein: Archiv - 23.11.2021, 09.48 Uhr: Ein neues Programm sichert Kommunen im Land bis ins Jahr 2025 finanzielle Unterstützung für die Schaffung inklusiver Sozialräume. Das gab Staatssekretär Dirk Schrödter, Chef der Staatskanzlei, heute, am 23. November, in Kiel bekannt.

"Wir wollen Barrieren abbauen, damit jede und jeder in unserem Land gut leben kann", sagte Schrödter. Daher unterstütze die Landesregierung die Kommunen mit dem Förderprogramm dabei, ihre Sozialräume inklusiv, lebendig, kinderfreundlich und barrierefrei zu gestalten.

Das Programm gehört zu den zahlreichen Förderungen, um Projekte zur Barrierefreiheit im ganzen Land finanziell zu unterstützen. So stellt die Landesregierung seit 2019 zehn Millionen Euro in einem Fonds für Barrierefreiheit zur Verfügung. Bislang wurden 155 Projekte mit 9,7 Millionen Euro gefördert. Dazu zählen Modernisierungen, Umbauten oder Sanierungen zur barrierefreien Umgestaltung von Gebäuden, aber auch nichtinvestive Projekte wie zum Beispiel Veranstaltungen, Projekte oder Fortbildungen zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit.

Die neue Richtlinie regelt jetzt zusätzlich die Förderung inklusiver Sozialräume. Dafür stellt die Landesregierung ab 2022 fünf Millionen Euro zur Verfügung: 2,5 Millionen Euro für die Förderung von baulichen Projekten zur Herstellung barrierefreier und kinderfreundlicher Stadt- beziehungsweise Ortszentren als inklusive Sozialräume. Anträge können durch Kommunen ab dem 1. Januar 2022 und bis zum 1. April 2022 eingereicht werden. Weitere 2,5 Millionen Euro stehen für eine Tandemförderung von inklusiven Sozialräumen mit der "Aktion Mensch" zur Verfügung.

Bis zum 31. Januar 2022 können sich Städte, Gemeinden, Ämter und Kreise gemeinsam mit einer gemeinnützigen Organisation als Netzwerk bewerben. Die Aktion Mensch fördert mit bis zu 500.000 Euro Personal-, Honorar- und Sachkosten. Die bauliche Umsetzung wird mit bis zu 500.000 Euro aus dem Fonds für Barrierefreiheit gefördert.

Die laufende Förderrichtlinie des Landes läuft Ende Januar aus. Daher tritt die neue Richtlinie am 1. Februar 2022 in Kraft, die bis zum 31. Januar 2025 befristet ist. Da der Fonds für Barrierefreiheit finanziell fast ausgeschöpft ist, werden nichtinvestive Vorhaben nicht weiter gefördert. Sollten weitere Gelder bereitstehen, könnte die Förderung baulicher Maßnahmen weiterhin möglich sein. Verhandlungen darüber laufen bereits.

Informationen zum Fonds für Barrierefreiheit: www.schleswig-holstein.de

Information zur Förderung von inklusiven Sozialräumen: www.aktion-mensch.de/

Die laufende Förderrichtlinie des Landes läuft Ende Januar aus.

Die laufende Förderrichtlinie des Landes läuft Ende Januar aus.


Text-Nummer: 148561   Autor: STK SH/Red.   vom 23.11.2021 um 09.48 Uhr

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