Mehr Mitspracherecht für untergebrachte Kinder

Schleswig-Holstein: Archiv - 25.11.2021, 10.28 Uhr: Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein begrüßt den fraktionsübergreifenden Antrag zur Gründung einer institutionalisierten Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in den stationären Hilfen zur Erziehung. "Es freut uns sehr, dass sich alle darüber einig sind, dass Partizipation eine überaus wichtige Grundlage für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist" betont die stellvertretende Landesvorsitzende Marion Marx.

Und das gerade in der besonderen Situation des Aufenthalts in einer stationären Kinder- und Jugendhilfe-Einrichtung oder Pflegefamilie. Beteiligung ist dabei nicht nur ein pädagogisches Instrument, sondern elementares Recht eines jeden Kindes sich einzumischen, mitzumachen und zu diskutieren. Es geht hier darum, gehört zu werden und sich bei Entscheidungsprozessen direkt einbringen zu können", so Marion Marx.

Im Zuge der SGB VIII-Reform und der Neueinführung des § 4a SGB VIII, der das Recht auf Beteiligung, Teilhabe und Mitbestimmung in den Fokus rückt, wurde bereits eine rechtliche Grundlage für selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung geschaffen. "Jetzt ist die Installation einer landesweiten Interessenvertretung für junge Menschen, die in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien leben, der notwendige nächste Schritt, um die Beteiligungsrechte auch wirklich erfolgreich vom Papier in die Praxis zu bringen", fordert Marion Marx mit Blick auf die dazu notwendige Schaffung landesgesetzlichen Regelungen sowie Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel.

Der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein macht sich seit Langem für Partizipation und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen stark. Im Rahmen der Arbeit der "Fachstelle Kinderrechte und Partizipation", der regionalen Ombudsstellen der "Vertrauenshilfe" und des Jugendrates des Kinderschutzbundes SH wird das Praxiswissen stetig ausgebaut. "Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass eine institutionalisierte Interessenvertretung den betroffenen Kindern und Jugendlichen die wichtige Möglichkeit bieten kann, sich auf Augenhöhe mit Fachkräften an einer Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe zu beteiligen", sagt Nina Becker, Fachkraft für Kinder- und Jugendbeteiligung und Referentin der Fachstelle Kinderrechte und Partizipation. "Dazu ist es allerdings zwingend notwendig, das entsprechende Konzept mit den Kindern und Jugendlichen selbst zu erarbeiten und kontinuierlich zu optimieren – auch unter Einbeziehung von Erfahrungen aus anderen Bundesländern.

Die Kenntnis über reale Interessen, Bedürfnisse und die aktuelle Lebenswelt von Kindern- und Jugendlichen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe oder in Pflegefamilien sowie die Einbeziehung entsprechend qualifizierter Fachkräfte sind die Grundvoraussetzung für eine wirklich kompetente Interessenvertretung", bekräftigt Nina Becker.

Darüber hinaus spricht sich der Kinderschutzbund Schleswig-Holstein für eine Differenzierung zwischen Kindern und Jugendlichen, die in der stationären Kinder- und Jugendhilfe oder aber in Pflegefamilien untergebracht sind, aus. "Die jeweiligen Lebensrealitäten in diesen Hilfeformen unterscheiden sich merklich", erklärt Nina Becker. "Es ist etwas ganz anderes, in einer Wohngruppe zu leben, als in einer Pflegefamilie. Daher ist es wichtig, für beide Gruppen eine gute Lösung zu finden", erläutert Nina Becker.

"Es sollten von Anfang an Synergieeffekte genutzt werden, um sowohl für Kinder und Jugendliche in der stationären Jugendhilfe als auch in Pflegefamilien ein zielgerichtetes Konzept zu erarbeiten und umzusetzen", schlägt die stellvertretende Landesvorsitzende des DKSB SH Marion Marx vor und fügt hinzu: "Der Kinderschutzbund Landesverband bietet hier seine Kompetenz und Erfahrung für den Aufbau und die Begleitung einer solchen Interessenvertretung an". "So können bestmögliche Voraussetzungen geschaffen werden, wirklich allen Kindern und Jugendlichen in der in den stationären Hilfen zur Erziehung im Rahmen einer institutionalisierten Interessenvertretung gerecht zu werden", so Marion Marx.

Das Recht auf Beteiligung, Teilhabe und Mitbestimmung soll in den Fokus rücken.

Das Recht auf Beteiligung, Teilhabe und Mitbestimmung soll in den Fokus rücken.


Text-Nummer: 148606   Autor: KSB SH/Red.   vom 25.11.2021 um 10.28 Uhr

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