FFP2-Maskenpflicht im UKSH
Lübeck: Archiv - 17.01.2022, 14.25 Uhr: Zum Schutz der Patienten sowie der Mitarbeiter verschärft das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ab sofort die Regeln zur Maskenpflicht. Patienten, Besucher, Begleitpersonen, Handwerker sowie alle weiteren Personen, die das Klinikum als Externe aufsuchen, müssen in allen Gebäuden des UKSH in Kiel und Lübeck eine FFP2-Maske tragen.Die genannten Personen müssen eigene Masken mitbringen. In den Wartebereichen der Ambulanzen ist es nicht erlaubt, zu essen oder zu trinken.
Im UKSH gilt jetzt FFP2-Maskenpflicht.
Text-Nummer: 149471 Autor: UKSH vom 17.01.2022 um 14.25 Uhr