Höhere Förderzuschüsse für sozialen Wohnungsbau

Schleswig-Holstein: Archiv - 26.04.2022, 11.31 Uhr: Das Innenministerium hebt die Förderzuschüsse für sozialen Wohnraum zum Frühsommer erneut auf dann 1000 Euro pro Quadratmeter an. Die dafür notwendige Richtlinienanpassung wurde in dieser Woche eingeleitet. Interessenten werden ab sofort durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) entsprechend beraten. Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum Ende des Jahres. Es handelt sich um die dritte Anhebung innerhalb von 16 Monaten.

Im Dezember 2020 hatte die Förderung bei 300 Euro pro Quadratmeter gelegen, aktuell liegt sie noch bei 600 Euro. Das teilte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack heute (am 26. April 2022) mit. "Wir brauchen dringend mehr bezahlbaren Wohnraum, um auch Menschen mit geringen Einkommen ein bezahlbares Dach über dem Kopf geben zu können. Dafür ist die soziale Wohnraumförderung ein ganz wichtiger Baustein. Und die kämpft im Moment mit großen Schwierigkeiten", sagte Sütterlin-Waack in Kiel.

Sie begründete die Entscheidung mit einem noch einmal schwieriger gewordenen Marktumfeld. Zu ohnehin dramatisch steigenden Baukosten und vergleichsweise niedrigen Zinsen kämen nun auch noch Unsicherheiten über die Förderpolitik der Bundesregierung hinzu. So sei die Bundesförderung in Höhe von einer Milliarde Euro für energie-effiziente Gebäude in der vergangenen Woche innerhalb eines Tages ausgeschöpft worden. "Damit fehlt unseren sozialen Wohnungsunternehmen in ohnehin unsicheren Zeiten auch noch ein Baustein ihrer Förderung. Im sozialen Wohnungsbau werden im Gegenzug für staatliche Zuschüsse über einen Zeitraum von 35 Jahren vergleichsweise niedrige Mieten garantiert. Die Investoren müssen im wahrsten Sinne des Wortes wissen, womit sie rechnen können. Deshalb springen wir als Land jetzt ein und ermöglichen so auch in diesem Jahr die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Schleswig-Holstein", begründete die Innenministerin die zeitliche Befristung der Maßnahme.

Weitere Informationen zur sozialen Wohnraumförderungunter: www.schleswig-holstein.de/

Bei der Anpassung handelt es sich um die dritte Anhebung innerhalb der letzten 16 Monate.

Bei der Anpassung handelt es sich um die dritte Anhebung innerhalb der letzten 16 Monate.


Text-Nummer: 151289   Autor: IM SH/Red.   vom 26.04.2022 um 11.31 Uhr

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