Krankenhausreform: Expertise der Länder berücksichtigen

Schleswig-Holstein: Archiv - 04.05.2022, 11.41 Uhr: Auf gemeinsame Initiative mit den Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen hat das Land Schleswig-Holstein einen Beschlussvorschlag für die Amtschefkonferenz der 95. Gesundheitsministerkonferenz am 4. Und 5. Mai eingebracht.

In dieser wird der Bund aufgerufen, bei der Ausgestaltung der krankenhausrechtlichen Rahmenbedingungen die Krankenhausplanungskompetenz der Länder zu berücksichtigen und die Länder bei der Erarbeitung der Empfehlungen zur Krankenhausplanung und -finanzierung engmaschig und so frühzeitig einzubeziehen, dass eine substantielle Mitwirkung der Länder gewährleistet ist

Dazu Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg:

(")Nicht erst durch die Corona-Pandemie ist klar und deutlich geworden, dass wir in der Klinikstruktur und der Krankenhausfinanzierung zentrale Handlungsbedarfe haben. Deshalb bin ich froh, dass die Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Bereich jetzt beginnt. Dabei muss die Expertise der Bundesländer zwingend mit eingebunden werden und die tatsächliche Arbeit schnell begonnen werden. Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsdefizit. Dabei sind folgende Punkte jetzt unmittelbar anzugehen:

1. Wir brauchen eine Spezialisierung und Zentralisierung von hochkomplexen Leistungen. Nicht die Anzahl von Krankenhausbetten, sondern die Qualität der erbrachten Leistungen muss ausschlaggebend für eine zukunftsfeste, bedarfsorientierte Krankenhauslandschaft sein, die flächendeckend mit ausreichend ärztlichem, therapeutischem und pflegerischen Personal besetzt ist.

2. Wir brauchen multiprofessionelle Teams und interdisziplinäre Zusammenarbeit für die Versorgung einer älter werdenden Bevölkerung.

3. Die Entwicklung der Klinikstrukturen darf dabei ebenfalls nicht länger von der wirtschaftlichen Erlössituation abhängen, sie muss stärker als bislang den Versorgungsnotwendigkeiten vor Ort und in der Fläche folgen. Hierzu habe ich bereits Anfang 2020 eine Initiative zu einer Basisfinanzierung für Kliniken eingebracht. Mit dieser sollen Vorhaltekosten gedeckt werden können. Das würde ökonomische Fehlanreize des bisherigen Fallpauschalen-Systems beseitigen und die Grundversorgung in der Fläche dauerhaft sicherstellen.(")

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg betont, dass die Expertise der Bundesländer zwingend mit eingebunden werden müsse.

Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg betont, dass die Expertise der Bundesländer zwingend mit eingebunden werden müsse.


Text-Nummer: 151471   Autor: SozMi. SH/Red.   vom 04.05.2022 um 11.41 Uhr

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