Landesverwaltung möchte offene Software nutzen

Schleswig-Holstein: Archiv - 13.05.2022, 14.32 Uhr: Die von Dataport für das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein durchgeführte Machbarkeitsstudie „Linux-Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung“ kommt zu dem Ergebnis, dass Open-Source-Systeme fast alle Anforderungen erfüllen, die ein IT-Arbeitsplatz der öffentlichen Verwaltung erfordert.

Die am Freitag vorgestellte Kurzfassung der Studie dient als Blaupause dafür, was bei einer Umstellung des aktuellen Betriebssystems auf Open Source berücksichtigt werden muss. Dataport beschreibt darin einen standardisierten IT-Arbeitsplatz für die öffentliche Verwaltung, der mit dem Betriebssystem Linux und alternativen Open-Source-Programmen für die tägliche Behördenarbeit ausgestattet ist.

„Sich von technischen Abhängigkeiten zu lösen, ist kein einfacher Weg, aber machbar. Schleswig-Holstein stellt seine Informationstechnik daher Schritt für Schritt auf Open Source um. Mit dieser Untersuchung möchten wir über das Land hinaus öffentliche Einrichtungen ermutigen, den Weg hin zu mehr technischer Unabhängigkeit zu gehen. Ganz im Sinne des Open-Source-Gedankens stehen unsere Ergebnisse allen Interessierten bundesweit zur Verfügung“, sagte Sven Thomsen, Chief Information Officer des Landes Schleswig-Holstein.

Johann Bizer, Vorstandsvorsitzender von Dataport: „Open Source-Software bietet Unabhängigkeit von den Lizenz- und Betriebsmodellen der Lieferanten proprietärer Software und ermöglicht einen offenen Austausch zwischen den Verwaltungen. Mit Open Source stärken wir den IT-Standort in Deutschland beziehungsweise Europa. Dies ist gerade für die Verwaltung elementar, denn ohne Informationstechnik ist sie nicht arbeitsfähig. Schleswig-Holstein ist ein Vorreiter auf dem Weg zu mehr digitaler Souveränität. Dataport unterstützt diesen Weg.“

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden zudem die möglichen Grenzen einer umfassenden Umstellung der IT-Arbeitsplätze auf Open Source untersucht. Das Ergebnis: Es wird nicht vollumfänglich möglich sein, alle proprietären Technologien ausschließlich durch Open-Source-Technologien zu ersetzen, beispielsweise bei bestimmten Fachverfahren.

Eine Vielzahl der Programme, mit denen Verwaltungen aktuell arbeiten, laufen zurzeit ausschließlich auf nicht-freien Betriebssystemen und sind somit mit dem Linux-Betriebssystem nicht kompatibel. An dieser Stelle wird es daher alternative Übergangslösungen geben müssen. Die Machbarkeitsstudie bewertet zudem verschiedene technische Möglichkeiten, mit denen Fachverfahren bereitgestellt werden können, die auf eine nicht-freie Betriebsumgebung angewiesen sind. Eine Möglichkeit ist es nicht-freie Betriebsumgebungen virtuell zur Verfügung zu stellen. Mitarbeiter in der Verwaltung könnten so über ihren Linux-Arbeitsplatz auf das Fachverfahren zugreifen.

Das langfristige Ziel der Landesregierung ist es jedoch, auch im Betrieb der Fachverfahren plattformunabhängig zu werden. Neue Software für die Verwaltung soll zukünftig daher so programmiert werden, dass sie unabhängig vom Betriebssystem nutzbar ist.

Die komprimierte Kurzfassung der Machbarkeitsstudie finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de

Hintergrund

Das Land Schleswig-Holstein hat sich bereits im Koalitionsvertrag von 2018 zu einem generellen Ausbau von Open Source bekannt. Der Einsatz von Open Source soll technische Abhängigkeiten von marktbeherrschenden Herstellern und deren oftmals proprietären Systemen verringern. In den kommenden Jahren werden daher rund 25.000 Arbeitsplätze in der Landesverwaltung auf das Betriebssystem Linux und Open-Source-Software umgestellt werden.

Bei Betriebssystemen und Software, die auf Open Source basieren, ist der Quellcode offen. Bei proprietären Systemen hingegen ist die Möglichkeiten zur Weiterverwendung oder Weiterentwicklung durch Nutzer oder Dritte stark eingeschränkt.

Die Landesverwaltung soll auf quelloffene Software umgestellt werden.

Die Landesverwaltung soll auf quelloffene Software umgestellt werden.


Text-Nummer: 151661   Autor: MELUND   vom 13.05.2022 um 14.32 Uhr

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