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Hartz IV: Bürgerbeauftragte begrüßt Sanktionsstopp

Schleswig-Holstein: Archiv - 14.06.2022, 09.39 Uhr: Die Bürgerbeauftragte des Landes des Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, begrüßt das vom Bundestag beschlossene Sanktionsmoratorium. Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 das Moratorium gebilligt. Im Zuge dessen werden die Sanktionen wegen Pflichtverletzungen befristet für ein Jahr ab Inkrafttreten ausgesetzt. Bei Meldeversäumnissen werden die Sanktionen zudem auf maximal 10 Prozent der Regelleistung begrenzt.

"Dies ist ein großer Erfolg, für den wir jahrelang gekämpft haben", so El Samadoni. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2019 eine gesetzliche Neuregelung der Sanktionen im SGB II gefordert (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 5. November 2019, Az. 1 BvL 7/16). Dies soll mit dem geplanten Bürgergeld im nächsten Jahr geschehen. Bis dahin regelt das nun beschlossene Sanktionsmoratorium, wie in der Zwischenzeit mit Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen umzugehen ist. "Besonders erfreulich ist, dass der Gesetzesbeschluss den Anwendungsbereich von Sanktionen noch weiter einschränkt, als es vom ursprünglichen Gesetzesentwurf geplant war", so El Samadoni.

Nach dem Gesetzesbeschluss werden die Sanktionsregelungen bei Pflichtverstößen für Leistungsbezieher für die Dauer von einem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsänderung ausgesetzt. Darüber hinaus werden Meldeversäumnisse erst bei einem wiederholten Fernbleiben ohne wichtigen Grund sanktioniert und dann auch nur zu maximal 10 Prozent der Regelleistung der betreffenden Person. Mit einer Verkündung sei noch im Juni 2022 zu rechnen, sodass die Neuregelungen vermutlich ab Juli 2022 eintreten und bis Ende Juni 2023 gelten werden. "Ich hoffe, dass sich die anschließenden Regelungen im Bürgergeld an diesem Moratorium orientieren werden", hofft die Bürgerbeauftragte.

Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni begrüßt das Sanktionsmoratorium.

Die Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni begrüßt das Sanktionsmoratorium.


Text-Nummer: 152212   Autor: LT SH/Red.   vom 14.06.2022 um 09.39 Uhr

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