FDP zu den Kitakosten: Familien entlasten

Lübeck: Archiv - 03.09.2022, 10.47 Uhr: Das Problem, dass die Verpflegungskosten in städtischen Kitas subventioniert werden, in den Kitas der Freien Träger jedoch nicht, besteht weiterhin. Die FDP spricht sich unter anderem für einen pauschalen Zuschuss zu den Verpflegungskosten aus.

Dazu äußert sich der jugendpolitische Sprecher der FDP Fraktion, Daniel Kerlin, wie folgt:

(")Den aktuellen Ansatz von CDU und SPD hier mit einer Absenkung der Elternbeiträge und Ausbau der Sozialstaffel bei gleichzeitiger Erhöhung der Verpflegungskosten in städtischen Kitas für Gerechtigkeit zu sorgen, sehen wir kritisch. Daher fordern wir eine praxistaugliche Lösung, von der alle Familien profitieren.

Eine Ermäßigung für Geschwisterkinder ist im Gegensatz zu den Kitabeiträgen bei den Verpflegungskosten nicht vorgesehen. Kritisch ist außerdem, dass sinkende Betreuungskosten im Gegensatz zu steigenden Verpflegungskosten nicht von den Eltern in der Steuererklärung angesetzt werden können und die Höhe der Einkommensteuer entsprechend mindern. Eine Absenkung der Verpflegungskosten erscheint uns daher sinnvoller, andernfalls schöpft der Staat (Bund, Land, Kommune) den nicht absetzbaren Teil der erhöhten Verpflegungskosten ab, wenn die Betreuungskosten gemindert werden. Eltern würden dann selbst bei einer Senkung der Elternbeiträge um beispielsweise 25 Euro und gleichzeitiger Erhöhung der Verpflegungskosten um 25 Euro zusätzlich belastet. Hier darf man die Familien nicht gegeneinander ausspielen - Familien, die ohnehin aus sozialen Gründen von allen Kosten befreit sind und diejenigen, die mit ihrem Erwerbseinkommen und ihren Steuern einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Ein pauschaler Zuschuss zu den Verpflegungskosten jeden Kindes sowie eine Ermäßigung für Geschwisterkinder ist daher sinnvoller.

Die eingeführte Sozialstaffel der Elternbeiträge sorgt dafür, dass Familien mit einem niedrigen Erwerbseinkommen bei Kitabeiträgen entlastet werden. Für uns ist es wichtig, dass starke Schultern mehr tragen können als Familien mit einem niedrigeren Einkommen.

Die von der Verwaltung präsentierten rückläufigen Fallzahlen trotz einer verbesserter Sozialstaffel sind für uns nicht plausibel. Bevor über die Ausweitung der aktuellen Regel diskutiert werden kann, ist es daher zwingend erforderlich, dass die betroffenen Familien besser über die Sozialstaffel in einem niedrigschwelligeren Verfahren von der Verwaltung, Kitas und Kindertagespflege über die Sozialstaffel informiert werden.

Beispielrechnungen der Verwaltung zeigen, dass es sich für Alleinerziehende mit einem Kind mit einem Haushaltseinkommen von 2000 Euro (Nettoeinkommen, Unterhalt und Kindergeld) und bei Familien mit zwei Kindern mit einem Nettoeinkommen und Kindergeld von 3000 Euro lohnt, die Sozialstaffel zu beantragen, da dann eine Ermäßigung bis hin zu einem vollständigen Wegfall der Elternbeiträge gewährt werden kann. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten sollte niemand den Weg scheuen, einen entsprechenden Antrag zu stellen, um dann von geringeren Betreuungskosten zu profitieren.

Ein wesentlicher Hebel zur Entlastung bei den Kitagebühren liegt jedoch im Feld der Landesregierung aus Grünen und CDU. Diese ist gefordert, den Beitragsdeckel der Elternbeiträge weiter abzusenken und Familien in der aktuellen Situation zu entlasten. Diese Woche wurde im Landtag diese Möglichkeit vertan, als ein entsprechender Antrag der FDP Landtagsfraktion durch die Regierung abgelehnt wurde.(")

Die Diskussion um die Kitakosten geht weiter.

Die Diskussion um die Kitakosten geht weiter.


Text-Nummer: 153677   Autor: FDP/red.   vom 03.09.2022 um 10.47 Uhr

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