Prozess gegen Betreiber des Testzentrums Lichthof beginnt

Lübeck: Archiv - 23.09.2022, 11.34 Uhr: Ab Montag müssen sich die Betreiber eines Corona-Testzentrums vor dem Lübecker Schöffengericht verantworten. Der Vorwurf: Dort wurden negative Corona-Tests ausgestellt, obwohl die Proben nicht untersucht worden sein. Dafür habe es auch nicht die Ausstattung gegeben.

Den aus Berlin stammenden Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2021 ein Corona-Testzentrum im Lichthof in Lübeck betrieben zu haben, obwohl sie nicht über die Möglichkeit einer Untersuchung der für die angebotenen Antigen-Schnelltests und PCR-Tests genommenen Abstriche verfügten.

Die Angeklagten sollen kostenpflichtige Buchungen für 156 PCR-Tests sowie Antigen-Schnelltests entgegengenommen und dafür Kosten in Höhe von 119,90 Euro für einen PCR-Test sowie 69,90 Euro für einen Antigen-Schnelltest vereinnahmt haben. Die Kunden sollen jeweils negative Testbescheinigungen erhalten haben, ohne dass eine Untersuchung der Proben stattfand. Insgesamt soll ein Schaden in Höhe von 14.358,40 Euro entstanden sein.

Das Schöffengericht in Lübeck hat zwei Hauptverhandlungstage anberaumt und neun Zeugen geladen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Betreibern vor, dass sie negative Corona-Bescheinigungen ohne Tests ausgestellt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Betreibern vor, dass sie negative Corona-Bescheinigungen ohne Tests ausgestellt haben.


Text-Nummer: 154043   Autor: StA./red.   vom 23.09.2022 um 11.34 Uhr

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