Land macht Weg frei: Aus für Kleinstfraktionen

Lübeck: Archiv - 21.10.2022, 11.58 Uhr: Die Landesregierung stellt es Kommunen in Zukunft frei, ob die Mindestgröße in der Bürgerschaft auf mindestens drei Mitglieder angehoben wird. Bisher gibt es drei Fraktionen mit nur zwei Mitgliedern. Außerdem werden die Bürgerbegehren eingeschränkt.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack hat am Freitag die Vorstellungen des Innenministeriums zu einem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften erläutert. Der Gesetzentwurf soll als sogenannte Formulierungshilfe an die regierungstragenden Fraktionen im Landtag übersandt werden. Die vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen betreffen die Themen Bürgerbegehren und Mindestfraktionsstärken in Kommunalparlamenten.

„Ziel der Landesregierung ist ein maßvoller Ausgleich zwischen einer schnelleren Planung und Umsetzung von Vorhaben und der Wahrung des berechtigten Anspruchs einer umfangreichen Bürgerbeteiligung. Deswegen schlagen wir vor, eine Reihe von Vorgaben für Bürgerbegehren an die Regelungen vieler anderer Bundesländern anzupassen“, so die Ministerin. „Besonders hervorheben möchte ich, dass in Zukunft solche Bauleitplanungen nicht mehr Gegenstand von Bürgerbegehren werden können, deren Aufstellungsbeschlüsse mit einer Zwei-Drittel Mehrheit in der Kommunalvertretung getragen werden. In Fällen, wo also vor Ort eine große und breite politische Zustimmung für Entscheidungen besteht, wird in Zukunft kein Bürgerbegehren gegen Bauleitplanungen mehr zulässig sein.“

Außerdem wird die Wiedereinführung einer Frist für Bürgerbegehren, die sich gegen Beschlüsse der Kommunalvertretung wenden von drei Monaten vorgeschlagen. Neun andere Bundesländer haben kürzere Fristen, in drei Bundesländern beträgt die Frist jetzt auch schon drei Monate. Die Wiedereinführung einer Sperrfrist für Wiederholungsbegehren soll nach Einschätzung des Ministeriums in Zukunft drei Jahre umfassen, wie in vier weiteren Bundesländern.

Ein weiterer Vorschlag betreffe Gemeindevertretungen mit 31 oder mehr Mitgliedern. Das sind in der Regel Gemeinden und Städte mit mehr als 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und die Kreistage. Dort soll es möglich sein, die Mindestgröße von Fraktionen von zwei auf drei anzuheben. Dies sei eine langjährige Forderung aus dem kommunalen Bereich. „Wir geben den Kommunen die Möglichkeit, vor Ort zu entscheiden, ob dies sinnvoll ist. Gerade in Städten mit mehreren Kleinstfraktionen dauern - ausgelöst durch eine Vielzahl zu behandelnder Anträge und Wortbeiträge - die Sitzungen oft bis in die späten Abendstunden. Das belastet die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, die im Gegensatz zu Landtagsabgeordneten nach ihrer beruflichen Tätigkeit ihre Freizeit einsetzen, doch erheblich. Und es macht diesen unverzichtbaren ehrenamtlichen Einsatz nicht gerade attraktiver. Da wollen wir die Möglichkeit bieten, gegenzusteuern.“

Die Einführung von einer Mindestfraktionsstärke von drei Mitgliedern gilt in Lübeck als sicher. Im Mai wird die Kommunalvertretung neu gewählt. Aktuell hat die Bürgerschaft zwei fraktionslose Mitglieder, vier Fraktionen mit zwei Personen (Freie Wähler und GAL, Fraktion21, BfL, Linke) sowie drei Fraktionen mit drei Mitgliedern (AfD, Unabhängige, FDP). Die Fraktion der Grünen hat sechs Mitglieder, die Fraktionen der SPD und die CDU jeweils zwölf.

In der kommenden Bürgerschaft wird es wohl weniger Fraktionen geben.

In der kommenden Bürgerschaft wird es wohl weniger Fraktionen geben.


Text-Nummer: 154543   Autor: InnenMi/VG   vom 21.10.2022 um 11.58 Uhr

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