Prozess um tödliche Schüsse in Villa wird neu verhandelt

Lübeck - St. Gertrud: Archiv - 18.12.2022, 13.55 Uhr: Ab Donnerstag wird vor der III. Großen Strafkammer des Landgerichtes Lübeck erneut die Tötung eines 38-Jährigen verhandelt, der sich in einer vermeintlich unbewohnten Villa in der Straße "Am Burgtor" umschauen wollte. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil des Landgerichtes Lübeck gegen den Bewohner aufgehoben.

Dem 57 Jahre alten Angeklagten wird mit der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft ein Totschlag zur Last gelegt. Er soll am 30. Dezember 2020 in Lübeck einen 38-jährigen Mann erschossen haben. Der Getötete und sein 27 Jahre alter Begleiter sollen in den frühen Morgenstunden des 30. Dezember 2020 durch ein Kellerfenster in das dem Angeklagten gehörende Einfamilienhaus in der Straße Am Burgfeld eingestiegen sein, um sich einen Eindruck vom Innern des scheinbar unbewohnten und verfallenden Hauses zu verschaffen. Im 2. Obergeschoss des Hauses sollen beide für sie überraschend auf den Angeklagten getroffen sein. Dieser soll die beiden Männer durch einen lauten Schrei erschreckt haben, woraufhin diese umgehend die Flucht ergriffen hätten.

Der Angeklagte soll die beiden Eindringlinge verfolgt und noch im Haus drei Schüsse aus einer scharfen Handfeuerwaffe auf den 38-Jährigen abgegeben haben, die diesen im Rücken im Bereich des Brustkorbes, des Beckens und des Gesäßes getroffen haben sollen. Dem Opfer gelang es noch, das Haus und das Grundstück zu verlassen und gut 100 Meter weiter zu laufen, bis er auf dem Gehweg in der Adolfstraße zusammenbrach. Der Mann verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus. Der 27-Jährige konnte unbehelligt aus dem Haus flüchten.

Das Landgericht Lübeck hatte den Angeklagten mit Urteil vom 11. November 2021 wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil mit Beschluss vom 12. Mai 2022 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Lübeck zurückverwiesen. Gerügt wurde durch das Revisionsgericht insbesondere die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen einer gegebenenfalls verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten durch jahrelangen übermäßigen Alkoholkonsum sowie der Frage einer möglichen Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Das Gericht hat vom 22. Dezember 2022 bis zum 15. Februar 2023 sechs Hauptverhandlungstage anberaumt und einen Sachverständigen geladen.

Der 38-Jährige brach in der Adolfstraße zusammen und starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Foto: STE/Archiv

Der 38-Jährige brach in der Adolfstraße zusammen und starb kurze Zeit später im Krankenhaus. Foto: STE/Archiv


Text-Nummer: 155696   Autor: StA./red.   vom 18.12.2022 um 13.55 Uhr

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