Neskovic zur Senatorenwahl: Bürgermeister ist nicht neutral

Lübeck: Archiv - 22.01.2023, 12.49 Uhr: Der Vorsitzende der Fraktion 21, Wolfgang Neskovic, wirft Bürgermeister Lindenau vor, bei der Bausenatorenwahl nicht neutral zu sein, indem er mit einer abwegigen Rechtsfrage den Versuch unternommen hat, Stimmungsmache zu Lasten der von der CDU vorgeschlagenen Person zu stiften.

Neskovic erklärt dazu:

(")Nachdem die CDU Jörg Sellerbeck für das Wahlamt des Bausenators vorgeschlagen hatte, hat dieser zeitnah den Mitgliedern der Bürgerschaft sämtliche Qualifikationsnachweise übersandt und gleichzeitig angeboten, den wahlberechtigten Mitglieder der Bürgerschaft Rede und Antwort zu stehen. Herr Lindenau hat dennoch Zweifel angemeldet, ob ein solcher Wahlvorschlag rechtmäßig sei, weil Herr Sellerbeck sich nicht auf die Ausschreibung beworben habe.

Diese Rechtsauffassung ist abwegig. Herr Lindenau hätte schlicht die alte Kulturtechnik des Lesens in Anspruch nehmen können. Sie eröffnet zumindest die Option des Verstehens.

Als Bürgermeister sollte er wissen, dass ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert. Hätte er nachgelesen, dann hätte er – auch als Nichtjurist - erkennen können und müssen, dass es für die von ihm aufgeworfene Frage im Gesetz nicht den geringsten Anhaltspunkt gibt.

§ 67 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein bildet die Rechtsgrundlage für die hier fragliche Wahl. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut ist für eine wirksame Wahl lediglich ein wirksamer Wahlvorschlag durch die in dieser Vorschrift aufgeführten Vorschlagsberechtigten entscheidend. Deswegen heißt es in einem einschlägigen Rechtskommentar zur Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (Dehn/Wolf) auch knapp und unmissverständlich: „Für die Wahl besteht keine Beschränkung auf dem Bewerberkreis der Ausschreibung.“

Ein schlichter Blick in diesen Rechtskommentar, der sich auch im Bücherregal des Rechtsamtes befindet, hätte ausgereicht, um sich über diese eindeutige Rechtslage zu informieren.

Es fragt sich daher, warum Herr Lindenau trotzdem meint, sich öffentlichkeitswirksam mit dieser Rechtsfrage an die Kommunalaufsicht wenden zu müssen, obwohl er zur Beantwortung der von ihm aufgeworfenen Rechtsfrage über ein Rechtsamt mit zahlreichen Juristen verfügt.

Traut er diesen nicht die entsprechende fachliche Qualität zu? Oder hat er trotz eines entgegenstehenden Rates des Rechtsamtes diese Rechtsfrage in die Öffentlichkeit getragen, um den Personalvorschlag der CDU zu diskreditieren, indem er diesen mit seiner Frage in die Nähe eines möglichen Rechtsbruchs rückt?

Die Kommunalaufsicht hat mir auf eine von mir gestellte Nachfrage in einer E-Mail vom 19.01.2022 bestätigt, dass sie meine Rechtsauffassung teilt, wonach auch Personen zur Wahl vorgeschlagen werden können, „die sich nicht auf die Stellenausschreibung beworben haben.“

Bürgermeister Lindenau muss sich nunmehr die Kritik gefallen lassen, dass er mit seiner überflüssigen Rechtsfrage und der damit verbundenen Stimmungsmache gegen Jörg Sellerbeck, die ihm obliegende Neutralitätspflicht verletzt hat. Die vorliegende Wahl liegt allein in der Verantwortung der Lübecker Bürgerschaft. Die Verwaltung - und damit der Bürgermeister - nehmen in diesem Prozess nur eine dienende Funktion ein, die sich auf die durch die Bürgerschaft übertragenen Kompetenzen beschränkt. Dazu gehört es nicht, gegen einen Personalvorschlag mit dem Aufwerfen einer offenkundig abwegigen Rechtsfrage Stimmungsmache zu betreiben.

Damit läuft Herr Lindenau Gefahr, sich dem Vorwurf auszusetzen, er wolle die Wahl durch Missbrauch seiner Position nach seinen Wünschen beeinflussen und vorentscheiden.(")

Wolfgang Neskovic, Vorsitzender der Fraktion21, wirft dem Bürgermeister vor, Stimmungsmache gegen den CDU-Kandidaten zu betreiben.

Wolfgang Neskovic, Vorsitzender der Fraktion21, wirft dem Bürgermeister vor, Stimmungsmache gegen den CDU-Kandidaten zu betreiben.


Text-Nummer: 156255   Autor: Fraktion21   vom 22.01.2023 um 12.49 Uhr

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