Neskovic wirft Bürgermeister Gesetzesbruch vor
Lübeck: Archiv - 04.02.2023, 10.19 Uhr: Der Vorsitzende der Fraktion 21, Wolfgang Neskovic, wirft Bürgermeister Lindenau einen erneuten Gesetzesbruch vor. Nachdem er sich schon mit seiner denkmalrechtlichen Genehmigung beim Buddenbrookhaus nicht an die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben gehalten habe, habe er nunmehr das Schleswig-Holsteinische Informationszugangsgesetz (IZG-SH) verletzt.Entgegen den Fristen, die dieses Gesetz Bürgermeister Lindenau für die Herausgabe von Informationen setze, habe er bislang der Angehörigen-Initiative, die sich gegen die Schließung des Altenheimes wehrt, nicht die von diesen gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt.
Neskovic erklärt dazu:
(")Mit dem Informationszugangsgesetz aus dem Jahre 2017 gewährt der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen jeder natürlichen oder juristischen Person ein Recht auf freien Zugang zu den Informationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Die in Anspruch genommene Stelle hat der antragstellenden Person Auskunft zu erteilen, Akteneinsicht zu gewähren, Kopien, auch durch Versendung, zur Verfügung zu stellen oder die Informationsträger zugänglich zu machen, die die begehrten Informationen enthalten. Dabei sind die Informationen der antragstellenden Person sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats nach Eingang des Antrags bei der informationspflichtigen Stelle zugänglich zu machen.
Sind die Informationen derart umfangreich und komplex, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, so kann die informationspflichtige Stelle die Frist auf höchstens zwei Monate verlängern.
An diese klaren und eindeutigen Fristvorgaben hat Bürgermeister Lindenau sich nicht gehalten. Er hat damit die Arbeit der Angehörigen-Initiative sabotiert. Mit Email vom 20. 11. 2022 hat die Angehörigen-Initiative detailliert aufgeführt, welche Unterlagen der Verwaltung sie dringend benötigt, um sich angemessen auf den Runden Tisch vom 19.12.2022 vorbereiten zu können. Mit einem offenen Brief vom 8.12.2022 hat die Initiative noch einmal dringend die Herausgabe der begehrten Unterlagen angemahnt. Am 9.12.2022 hat der Fachbereich von Sozialsenatorin Steinrücke die Angehörigen-Initiative vertröstet und davon in Kenntnis gesetzt, dass die Prüfung ihres Herausgabeverlangen „formalen Kriterien“ unterliege und nicht im Fachbereich von Frau Senatorin Steinrücke stattfinde.
Am 14.12. 2022 hat die Bürgermeisterkanzlei lapidar ausgerichtet, dass die gesetzliche Monatsfrist nicht eingehalten werden könne, weil die „begehrten Informationen und deren Prüfung so umfangreich und komplex“ seien, dass sich die Frist auf 2 Monate verlängere. Auch diese Frist ist am 20. Januar 2023 abgelaufen, ohne dass die Initiative auch nur eine einzige Unterlage erhalten hat.
Dieser respektlose Umgang des Bürgermeisters mit der Initiative und den klaren gesetzlichen Fristvorgaben macht sprachlos und zornig zugleich. Die Sorgen und Nöte der Angehörigen der Heimbewohner werden offenbar nicht ernst genommen. Das berechtigte Informationsinteresse wird ausgesessen und die Verlängerung der Monatsfrist wird gesetzeswidrig nicht mit nachvollziehbaren Gründen versehen.
Nach dem Gesetz ist die Verlängerung der Herausgabefrist von einem Monat zu begründen. Bürgermeister Lindenau liefert jedoch keine plausible Begründung, sondern begnügt sich mit Wiederholung des Gesetztextes.
Es wird auf Zeit gespielt. So erlahmt die öffentliche Diskussion und der Initiative wird der Zugang zu Informationen versperrt, mit denen unter Umständen das Vorbringen des Bürgermeisters widerlegt werden kann. Welchen Sinn soll ein runder Tisch machen, wenn die Initiative nicht über den gleichen Informationsstand wie die Verwaltung verfügt? So kann kein Austausch von Argumenten auf Augenhöhe stattfinden. Es herrscht keine argumentative Waffengleichheit.
Besonders dreist ist die Tatsache, dass der Bürgermeister nicht einmal bereit ist, die äußerste Frist von zwei Monaten, die das Gesetz für das Herausgabeverlangen vorsieht, einzuhalten. Dieser eindeutige Gesetzesbruch sollte nicht folgenlos bleiben. Der Initiative ist zu empfehlen, Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten und bei der Kommunalaufsicht einzureichen. Sie könnte auch vor das Verwaltungsgericht ziehen und ihren Informationsanspruch notfalls im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einklagen.
Wirkungsvoller wäre es jedoch, wenn die Bürgerschaft Herrn Lindenau einen Strich durch seine Rechnung macht und die Fortführung des Altenheims ermöglicht. Am wirkungsvollsten wäre es jedoch, wenn die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck Herrn Lindenau bei der Bürgermeisterwahl in diesem Jahr abwählen.(")
Die Fraktion21 wirft dem Bürgermeister vor, der Initiative für den Erhalt des Altenheims Informationen vorzuenthalten.
Text-Nummer: 156560 Autor: Fraktion21/red. vom 04.02.2023 um 10.19 Uhr