Fonds zur Abdeckung sozialer Härten

Lübeck: Archiv - 15.03.2023, 09.58 Uhr: Der Fonds zur Abdeckung sozialer Härten des Landes Schleswig-Holstein stellt zur Unterstützung der kommunalen Daseinsfürsorge finanzielle Mittel bereit mit dem Ziel, die Folgen der Energiekrise für einkommensschwache Haushalte abzumildern. Gefördert werden bestehende und kurzfristig umzusetzende, neu geschaffene regionale und soziale Angebote lokaler Hilfsorganisationen.

Bis zum 31. März 2023 können die Hilfsorganisationen bei der Hansestadt Lübeck eine Förderung entsprechender Maßnahmen beantragen. Schwerpunktmäßig sollen Organisationen und Anlaufstellen gefördert werden, die mit der Lebensmittelversorgung bedürftiger Menschen befasst sind. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft förderfähig (zum Beispiel Tagestreffs, Freizeitaktivitäten für Kinder).

Die Maßnahmen müssen zwingend im Zeitraum vom 1. Dezember 2022 bis 30. September 2023 umgesetzt werden. Der zugrundeliegende Landesfond sieht für die Hansestadt Lübeck eine maximale Fördersumme in Höhe von 480.900 Euro vor.

Für weitergehende und detaillierte Informationen wenden sich Interessierte bitte per Mail an das Team Verträge und Vereinbarungen des Bereiches Soziale Sicherung, vuv@luebeck.de.

Bis zum 31. März 2023 können die Hilfsorganisationen bei der Hansestadt Lübeck eine Förderung entsprechender Maßnahmen beantragen. Foto: Archiv

Bis zum 31. März 2023 können die Hilfsorganisationen bei der Hansestadt Lübeck eine Förderung entsprechender Maßnahmen beantragen. Foto: Archiv


Text-Nummer: 157347   Autor: Lübeck Presseamt/red.   vom 15.03.2023 um 09.58 Uhr

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