Abgabeschluss 31. März

Lübeck: Archiv - 17.03.2023, 09.45 Uhr: Die Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen steht an. Die Agentur für Arbeit Lübeck möchte alle anzeigepflichtigen Betriebe an die Rückgabe der Anzeigenvordrucke für das Jahr 2022 erinnern. Abgabeschluss ist der 31. März 2023. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich!

Arbeitgeber, die diesen Termin verpassen, handeln ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Angesprochen sind alle Betriebe, die im Jahr 2022 im Jahresdurchschnitt monatlich 20 und mehr Arbeitsplätze hatten, daher zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verpflichtet sind und ihre Anzeige bisher noch nicht bei der örtlichen Arbeitsagentur eingereicht haben. Diese Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im Jahr 2022 von Kurzarbeit betroffen waren.

Unter www.iw-elan.de kann die erforderliche Software zur elektronischen Anzeige kostenlos heruntergeladen werden.

Informationen zum Anzeigeverfahren gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de. Bei weitergehenden Fragen ist eine Kontaktaufnahme über die gebührenfreie Arbeitgeberhotline 0800 4 5555 20, per E-mail an Rostock.061-OS@arbeitsagentur.de oder per Fax an 0381 804260 3061 möglich.

Abgabeschluss für die Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist der 31. März. Foto: Arbeitsagentur

Abgabeschluss für die Arbeitgebermeldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist der 31. März. Foto: Arbeitsagentur


Text-Nummer: 157398   Autor: 20230317arbeitsagentur.j   vom 17.03.2023 um 09.45 Uhr

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