Gartensaison: AOK rät dringend zur Tetanusimpfung

Lübeck: Archiv - 21.03.2023, 09.45 Uhr: Frühlingszeit ist Gartenzeit. Die Menschen in Lübeck verbringen wieder mehr Zeit im Freien. Pflanzen zu pflegen und ihnen beim Wachsen zuzusehen, ist für viele meditativ und macht glücklich. Was dabei oft nicht bedacht wird: Bei der Gartenarbeit kann es schnell durch eine rostige Gartenschere, Dornen am Rosenstock oder Holzsplitter am Gartenzaun zu Verletzungen kommen.

In der Erde lauern Krankheitserreger wie das Bakterium Clostridium tetani, das dann in die Wunde eindringen und die gefährliche Infektionskrankheit Tetanus (Wundstarrkrampf) auslösen kann. Ein ausreichender Impfschutz gegen Tetanus besteht nur, wenn die letzte Tetanusimpfung nicht länger als zehn Jahren zurückliegt. „Bevor die Hobbygärtner in Lübeck mit dem Werkeln im Garten beginnen, sollten sie unbedingt ihren Tetanus-Impfstatus durch den behandelnden Hausarzt überprüfen und bei Bedarf auffrischen lassen“, rät AOK-Serviceregionsleiter Reinhard Wunsch.

Vielen in Lübeck juckt es schon im grünen Daumen. Es stehen viele Arbeiten an, bei denen die Hände mit Erde in Berührung kommen. Clostridium tetani Bakterien kommen nahezu überall vor, insbesondere im Erdreich oder auch im Komposthaufen. Und sie sind widerstandsfähig gegen Hitze und Desinfektionsmittel. Verletzungen, auch Bagatellen wie kleinste Kratzer, Schrammen oder Dornenstiche, sind für sie das Einfallstor in den Körper. Nicht die Bakterien selbst verursachen die Krankheit, sondern die zwei Gifte, die sie absondern. Diese können die gefürchteten Krämpfe auslösen. „Eine Impfung gegen Tetanus beugt Infektionen optimal vor. Neben einem ausreichenden Impfschutz ist aber auch eine sofortige Wundbehandlung entscheidend, besonders bei größeren oder verschmutzten Wunden,“, sagt Wunsch.

Die Zeit zwischen der Infektion mit dem Erreger und dem Auftreten der ersten Krankheitssymptome kann bei Tetanus zwischen drei Tagen und bis zu drei Wochen dauern. Neben anfänglichem Kribbeln und Taubheitsgefühl im Wundbereich, Kopfschmerzen und Schwindel können Schmerzen und starke Krämpfe insbesondere der Zungen- und Kiefermuskulatur sowie der Nacken- und Rückenmuskulatur auftreten. Bei Befall der Atemmuskulatur kann akute Lebensgefahr kann bestehen.

Der Impfschutz ist generell sinnvoll, da eine Infektion natürlich nicht nur bei der Gartenarbeit droht, sondern grundsätzlich bei jeder kleinen Verletzung im Freien. Besonders wichtig ist ein aktueller Impfstatus für ältere Menschen mit Durchblutungsstörungen, Diabetikern und Personen mit Erkrankungen der Hautoberfläche, zum Beispiel offenen Ekzemen. Während die Impfquote für Tetanus bei Kindern laut Experten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in der Regel über 95 Prozent liegt, sinkt sie bei den Erwachsenen mit zunehmendem Alter. Daher sollten gerade ältere Menschen an die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Auffrischimpfung gegen Tetanus denken – nach Verletzungen auch mal früher als nach zehn Jahren. Eine durchgemachte Tetanuserkrankung schützt nicht dauerhaft vor einer erneuten Infektion.

Doch nicht nur ein ausreichender Impfschutz hilft gegen die Erreger. Spezielle Gartenhandschuhe und feste Schuhe sind bei der Gartenarbeit sinnvoll. Sie schützen vor kleinen Verletzungen und Infektionen, ersetzen allerdings keinesfalls die Impfung.

Weitere Informationen über Nutzen und mögliche Nebenwirkungen von Auffrischungsimpfungen gegen Tetanus für Jugendliche und Erwachsene liefert die AOK-Faktenbox unter www.aok.de/faktenboxen im Internet. Antworten auf viele Fragen rund um den Tetanus-Impfschutz gibt es auch beim Robert-Koch-Institut online unter RKI - Impfungen A - Z - Schutzimpfung gegen Tetanus: Häufig gestellte Fragen und Antworten

Die Gartensaison startet auch in Lübeck. Doch bevor gegraben und gepflanzt wird, sollte der Tetanus-Impfschutz überprüft werden. Foto: AOK/hfr.

Die Gartensaison startet auch in Lübeck. Doch bevor gegraben und gepflanzt wird, sollte der Tetanus-Impfschutz überprüft werden. Foto: AOK/hfr.


Text-Nummer: 157468   Autor: AOK/red.   vom 21.03.2023 um 09.45 Uhr

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