Bürgerschaft: Die Wahl ist eröffnet!

Lübeck: Archiv - 11.04.2023, 18.55 Uhr: Die Plakate hängen, die Wahlkämpfer sind unterwegs: Seit Dienstag kann die neue Lübecker Bürgerschaft gewählt werden. Die Briefwahl kann auch online beantragt werden.

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Am 14. Mai 2023 werden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen durchgeführt. 175.000 wahlberechtigte Lübecker wählen an diesem Tag die 49 neuen Vertreter der Bürgerschaft. Die Wahlbenachrichtigungen werden vom 11. bis 23. April 2023 zugestellt. Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden – entweder per Brief- oder per Urnenwahl.

„Nutzen Sie Ihr Recht und Ihr Privileg zu wählen! Lassen Sie nicht andere entscheiden, wer Ihre Interessen in der Lübecker Bürgerschaft künftig vertritt. Nicht wählen gehen ändert gar nichts. Die Zukunft unserer Stadt braucht aktive Demokraten, die mit ihrer Stimme die politische Willensbildung stärken. Kommunale Entscheidungen bestimmen unmittelbar unser tägliches Zusammenleben in der Stadt. Mit dem dezentralen Briefwahlangebot in den Bürgerservicebüros oder der Online-Bestellung der Briefwahlunterlagen ist wählen noch einfacher“, appelliert Gemeindewahlleiter und Bürgermeister Jan Lindenau.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

1. das 16. Lebensjahr vollendet und
2. seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahl-gebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben sowie
3. nicht nach § 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG - vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Muss ich am 14. Mai uns Wahllokal gehen?

Anstelle der persönlichen Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag besteht auch die Möglichkeit vorab per Briefwahl zu wählen. Um den Wahlberechtigten die Briefwahl zu erleichtern und den Briefwählern kürzere Wege anzubieten, können die Wahlunterlagen persönlich in einem der folgenden vier Bürgerservicebüros während der regulären Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung am Ticketschalter beantragt, mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden:

· Bürgerservicebüro Innenstadt (Lichthof), Königstraße 49–57, 23552 Lübeck
· Bürgerservicebüro St. Gertrud, Meesenring 7, 23566 Lübeck
· Bürgerservicebüro Kücknitz, Kirchplatz 7b, 23569 Lübeck
· Bürgerservicebüro St. Lorenz, Kreuzweg 9, 23558 Lübeck

Briefwahlunterlagen werden in den Bürgerservicebüros bis zum Freitag vor der Wahl, 12. Mai 2023, 12 Uhr ausgehändigt.

Alternativ können die Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt werden. Die Wahlberechtigten können hierfür die Anlage des Wahlbenachrichtigungsschreibens nutzen oder unter Angabe ihrer vollständigen persönlichen Angaben eine Mail an briefwahl@luebeck.de schicken. Die Möglichkeit der Online-Antragsstellung ist bis 10. Mai 2023 um 12 Uhr unter www.luebeck.de/briefwahl

Vom 24. bis 28. April 2023 ist in der Großen Börse im Lübecker Rathaus die Einsicht in das Wählerverzeichnis möglich.

Wen kann ich wählen?

Eine Übersicht aller Kandidaten ist unter bekanntmachungen.luebeck.de abrufbar. Unter bekanntmachungen.luebeck.de ist auch eine Karte der Wahlkreise abrufbar.

Wie werden die Stimmen gezählt?

25 Vertreter der Bürgerschaft erwerben ihre Mandate teils durch die Mehrheitswahl in den Wahlkreisen; hier ist gewählt, wer die meisten Stimmen im Wahlkreis bekommen hat. Die übrigen Vertreter werden durch die Verhältniswahl aus den Listen der Parteien und Wählergruppen ermittelt. Eine "Fünf Prozent Hürde" gibt es nicht.

Weitere Informationen zur Kommunalwahl sind online abrufbar unter www.luebeck.de/kommunalwahl.

Sachbearbeiterin Paulina Mohr, Gemeindewahlleiter Jan Lindenau, Melanie Wöhlk, Leiterin Ordnungsamt, Lutz Dabelstein, Projektleiter Wahlen, und Bereichsleiterin Beate Lege erklärten am Dienstag den Ablauf der Wahl. Fotos: HL

Sachbearbeiterin Paulina Mohr, Gemeindewahlleiter Jan Lindenau, Melanie Wöhlk, Leiterin Ordnungsamt, Lutz Dabelstein, Projektleiter Wahlen, und Bereichsleiterin Beate Lege erklärten am Dienstag den Ablauf der Wahl. Fotos: HL


Text-Nummer: 157897   Autor: Presseamt Lübeck/VG   vom 11.04.2023 um 18.55 Uhr

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