Jetzt kommt die zweite Wahlbenachrichtigung

Lübeck: Archiv - 17.04.2023, 17.07 Uhr: Bei den Wahlbenachrichtigungen in Lübeck ist es zu einem Fehler gekommen. Die Anschrift der Wahllokale war mit dem Wohnsitz des Wählers identisch (wir berichteten). Um den richtigen Wahlraum zu erreichen, bekommen alle Wähler jetzt noch eine zusätzliche Postkarte.

Es handelt sich um ein technisches Versehen bei Erstellung der Druckvorlage. Das Seriendruckfeld für die Wohnanschrift des Wahlberechtigten wurde fälschlicherweise auch als Anschrift für das Wahllokal im Brief doppelt verwendet. Die Deutsche Post hatte den Auftrag für Druck und Versand der Wahlbenachrichtigungen erhalten.

„Ein technischer Fehler hat zu den Fehldrucken der Wahlbenachrichtigungsbriefe geführt. Wir bedauern, dass es dadurch zu Irritationen gekommen ist“, erklärt Stefan Laetsch, Pressesprecher der Deutsche Post DHL.

Alle noch nicht zugestellten Wahlbenachrichtigungen befinden sich derzeit in der Auslieferung, so dass ein Stopp nicht mehr möglich ist. Nach Rücksprache mit dem Landeswahlleiter wurde der Versand einer Adresskorrektur mittels Postkarte in Auftrag geben.

„In den nächsten Tagen werden alle Wahlberechtigten sowohl zur Kommunalwahl als auch zur Wahl des Seniorenbeirates eine Postkarte mit der richtigen Anschrift des Wahllokals erhalten“, so Lübecks Gemeindewahlleiter und Bürgermeister Jan Lindenau. Er führt weiter aus: „Wir stehen hier im engen Austausch mit unserem Partner Deutsche Post, dass die Zusendung zügig erfolgt.“

Ferner teilt der Gemeindewahlleiter mit, dass die fehlerhafte Anschrift des Wahllokals nicht an Dritte weitergegeben worden ist. „Es wurde in jedem einzelnen Brief die Wohnanschrift des Wahlberechtigten fälschlicherweise zwei Mal gedruckt. Ein Datenschutzverstoß liegt nicht vor“, erläutert Bürgermeister Jan Lindenau.

Alle Wahlbenachrichtigungsbriefe sind weiter gültig und sind im Wahllokal zusammen mit dem Personalausweis vorzulegen. Mit dem der Wahlbenachrichtigung beiliegenden Antrag kann ebenfalls die Briefwahl weiterhin beantragt werden. Alternativ kann die Briefwahl auch online unabhängig vom Vorliegen der Wahlbenachrichtigung unter www.luebeck.de/briefwahl beantragt werden.

Abschließend weist Bürgermeister Jan Lindenau noch einmal darauf hin: „Wenn Sie zwei Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten, ist dies kein Fehler. Wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat, ist neben der Kommunalwahl auch zur Wahl des Seniorenbeirates aufgerufen. Da es sich um zwei getrennte Wahlvorgänge handelt, werden auch zwei Wahlbenachrichtigungen versandt. Falls Sie die Briefwahl nutzen möchten, achten Sie bitte darauf, dass Sie gegebenenfalls zwei Briefwahlanträge stellen müssen!“

Alle Wähler erhalten in den kommenden Tagen noch eine Postkarte mit der richtigen Anschrift des Wahllokals.

Alle Wähler erhalten in den kommenden Tagen noch eine Postkarte mit der richtigen Anschrift des Wahllokals.


Text-Nummer: 158019   Autor: Presseamt Lübeck/red.   vom 17.04.2023 um 17.07 Uhr

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