Einigung beim Tarifstreit im Öffentlichen Dienst

Lübeck: Archiv - 23.04.2023, 08.29 Uhr: Die Tarifparteien in der Tarifrunde für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben nach schwierigen und langwierigen Verhandlungen eine Einigung erzielt. Auch in Lübeck hatte es im Laufe der Verhandlungen mehrere Warnstreiks gegeben.

„Es hat sich gezeigt, dass die Schlichter mit ihrer Empfehlung den Weg zu einer Lösung des Tarifkonflikts aufgezeigt haben“ sagt Susanne Schöttke, Landesbezirksleiterin ver.di Nord. „Wir haben ein ordentliches Ergebnis erzielt. Die Beschäftigten werden mit dieser Einigung spürbar mehr Geld in der Tasche haben. Das zeigt der detaillierte Blick in die neuen Entgelttabellen. In der Gesamtheit bedeutet der Abschluss für die unterschiedlichen Entgeltgruppen Tarifsteigerungen zwischen 11 und 16,9 Prozent“, so Schöttke weiter.

Das Besondere an der Tarifeinigung: sie bedient sich neben der Zahlung eines Inflationsausgleichsgeldes in Höhe von insgesamt 3000 Euro eines sogenannten Sockelbetrages und einer prozentualen Erhöhung.

„Das außergewöhnlich hohe Engagement der Beschäftigten in vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes und die Warnstreiks der letzten Wochen haben die Schlichtungsempfehlung erst ermöglicht! Die Streikmaßnahmen waren intensiv. Sie waren aber auch notwendig, wie sich gezeigt hat. Ohne Warnstreiks hätte es die notwendige Bewegung nicht gegeben“, so Susanne Schöttke.

Die Tarifeinigung wird den Mitgliedern zur Annahme empfohlen. Dazu werden die ver.di Mitglieder bis zum 12. Mai befragt.

Der Tarifabschluss

Die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen erhalten ein Inflationsausgleichsgeld in Höhe von insgesamt 3.000 Euro.

Die Zahlung soll in mehreren Schritten erfolgen:

- Einmalig 1.240 Euro im Monat Juni 2023,
- Ab Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Zahlung in Höhe von 220 Euro.

Ab dem 1. März 2024 sollen die monatlichen Tabellenentgelte einschließlich der Beträge aus individuellen Zwischen- und Endstufen sowie der Tabellenwerte der Entgeltgruppen 2Ü und 15Ü um 200 Euro und anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden.

Soweit dabei keine Erhöhung von 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt.

Tarifliche Zulagen, für die eine Dynamisierung vereinbart wurde, steigen ab März 2024 um 11,5 Prozent.

Die Laufzeit beträgt 24 Monate, also bis zum 31. Dezember 2024.

Für Auszubildende, Studierende und Praktikanten sieht die Empfehlung die hälftige Zahlung eines Inflationsausgleichsgelds, also in Höhe von insgesamt 1.500 Euro vor.

Die Zahlung erfolgen:

Im Juni 2023 in Höhe von 620 Euro einmalig und ab Juli 2023 bis Februar 2024 in Höhe von 110 Euro monatlich.

Ab dem 1. März 2024 steigen die Ausbildungsentgelte nach dem TVAöD, die Entgelte für Praktikanten nach dem TVPöD, die monatlichen Entgelte nach TVSöD, TVHöD und TVA-Wald-Bund um 150 Euro.

ver.di strebt die Übertragung des Tarifergebnisses zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten an.

Berechnungsbeispiele

Eine Erzieherin (in Entgeltgruppe S8a/Stufe 6) mit derzeit 3.979,52 Euro brutto Monatseinkommen erhält beispielsweise ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 1.240 Euro netto Inflationsausgleichsgeld; vom Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro netto mehr. Ab 1. März 2024 erhält sie 4.409,39 Euro als monatliches Bruttogehalt; das heißt 429,87 Euro (10,8 Prozent) mehr.

Ein Müllwerker (in Entgeltgruppe EG3/Stufe3) mit derzeit 2.660,65 Euro monatlichem Bruttogehalt erhält ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 1.240 Euro netto Inflationsausgleichsgeld; vom Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro netto mehr. Ab 1.März 2024 erhält er 3.017,99 Euro als monatliches Bruttogehalt; das heißt 357,34 Euro (13,4 Prozent) mehr.

Eine Pflegefachkraft (in Entgeltgruppe P8/Stufe 4) mit derzeit 3.448,44 Euro monatlichem Bruttogehalt erhält ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 1.240 Euro netto Inflationsausgleichsgeld; vom Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro netto mehr. Ab 1. März 2024 erhält sie 3.849,10 Euro monatliches Bruttogehalt; das sind 400,66 Euro mehr (11,6 Prozent).

Die Löhne im Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen steigen bei einer Laufzeit von zwei Jahren um 11 bis 16,9 Prozent. Foto: STE/Archiv

Die Löhne im Öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen steigen bei einer Laufzeit von zwei Jahren um 11 bis 16,9 Prozent. Foto: STE/Archiv


Text-Nummer: 158133   Autor: Verdi   vom 23.04.2023 um 08.29 Uhr

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