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Tatverdächtige nach Einbruch und Autodiebstahl ermittelt

Lübeck - St. Gertrud: Am frühen Samstagmorgen (20.05.2023) brachen zwei Personen in den Bürocontainer eines Autohandels im Lübecker Stadtteil St. Gertrud ein. Sie entwendeten zwei Autos sowie ein Laptop. Anhand von Videoaufzeichnungen konnten zwei Tatverdächtige noch am gleichen Tag identifiziert werden.

Eine Durchsuchung der Wohnung führte zum Auffinden des gestohlenen Laptops sowie weiterer Beweismittel. Die Fahrzeuge wurden ebenfalls in der Nähe der Wohnanschrift eines der Beschuldigten entdeckt.

Gegen 10:00 Uhr meldete sich der Betreiber eines Autohandels aus dem Meesenring in Lübeck bei der Einsatzleitstelle der Polizei, da in seinen Bürocontainer eingebrochen worden sei. Hierbei wurde offensichtlich eine Fensterscheibe eingeschlagen und der Büroraum durchwühlt. Bei der Tat wurden ein VW Polo sowie eine Mercedes A-Klasse mitsamt Fahrzeugschlüsseln und ein Laptop entwendet.

Die Tat wurde durch eine Videokamera aufgezeichnet. Diese ereignete sich um etwa 04:50 Uhr. Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den Personen auf den Videoaufzeichnungen mutmaßlich um einen 35-jährigen Mann und eine 32-jährige Frau aus Lübeck handelt. In unmittelbarer Umgebung der Wohnanschrift des männlichen Tatverdächtigen konnten die beiden gestohlenen Fahrzeuge durch die Polizei festgestellt werden.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck wurde über das Amtsgericht Lübeck ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 35-jährigen erwirkt.

In der Wohnung des Mannes konnte auch die zweite Tatverdächtige angetroffen werden, die den Polizisten den Zutritt verweigerte. Die Tür war zu diesem Zeitpunkt durch eine Sicherungskette gesichert. Diese wurde durch die Polizei mittels eines Bolzenschneiders durchtrennt.

Bei der Durchsuchung durch Beamte des 3. Polizeireviers und des Kriminaldauerdienstes konnten in der Wohnung die entwendeten Fahrzeugschlüssel und der Laptop gefunden und sichergellt werden. Der 35-jährige Bewohner befand sich ebenfalls in der Wohnung. Die Durchsuchung führte zum Auffinden weiterer Beweismittel, die zum Teil auch im Zusammenhang zu anderen Straftaten stehen könnten.

Der Kriminaldauerdienst führte zudem umfangreiche Maßnahmen zur Spurensicherung am Tatort sowie an den gestohlenen Fahrzeugen durch.

Die beiden Lübecker müssen sich nun in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls verantworten. Da keine Gründe für eine Untersuchungshaft vorlagen, verblieben sie auf freiem Fuß.

Anhand von Videoaufzeichnungen konnten zwei Tatverdächtige noch am gleichen Tag identifiziert werden. Foto: Symbolbild

Anhand von Videoaufzeichnungen konnten zwei Tatverdächtige noch am gleichen Tag identifiziert werden. Foto: Symbolbild


Text-Nummer: 158828   Autor: Polizeidirektion Lübeck   vom 22.05.2023 um 14.04 Uhr

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Kommentare zu diesem Text:

Hoher norden

schrieb am 22.05.2023 um 15.00 Uhr:
Nanu , Es haben noch keine Hobbyjuristen was geschrieben, mit Lebenslanger Haft in Dunklen Verlies mit Wasser und Brot?
Alle s.g. Hobbyjuristen : Keine Haftgründe liegen vor Bei einer Zustellfähigen Adresse, Feste Arbeit, keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr!
Ansonsten ist das Staatliche 5 Sterne Hotel mit Einzelzimmer und 24Std/7Tg Service Zuständig, mit Luxus Designer Möbel und Fenster aus Schweden! :-))

Sebastian

schrieb am 22.05.2023 um 16.48 Uhr:
@Hoher norden
Nanu, ein Selbstgespräch? 😉

horsthupe

schrieb am 22.05.2023 um 19.32 Uhr:
@ Sebastian
den Eindruck habe ich auch.

@ Hoher Norden
Wieso möchten Sie diesen Begriff "Hobbyjuristen" so tatkräftig in eine Ecke drängen.

Sie schreiben es doch genau:
fester Wonsitz, Staatsbürger -> greifbar, darf bis Verhandlung wieder gehen.

Zu den polizeilichen Maßnahmen:
erhärteter Anhaltsverdacht, Beschluß übers Amtsgericht,

liest sich doch alles korrekt.

Vielleicht sollten Sie die Menschen, die Sie ansprechen wollen, nicht als Hobbyjuristen bezeichnen, sondern vielleicht als das, was Sie ausdrücken wollen: Hetzen und übel nachreden.

Hoher norden

schrieb am 23.05.2023 um 09.58 Uhr:
@ Sebastian und Horsthupe dem Sarkasmus erkannt?

Es war "Nanu und zum Ende 5 Sterne Hotel"

Es ist eine Sarkastische Äüßerung, was hier manche schreiben (Straffzettel = Lebenslanges Fahrverbot/ Kaugummi klauen = sofortige Haft), über das ich hier manchmal wirklich Lachen muss.
Mein Sarkasmus zum Ende, die Unterbrinngung "5 Sterne Hotel" in der JVA auf.

Schönen Dank für die Antwort

horsthupe

schrieb am 23.05.2023 um 17.29 Uhr:
@ hoher Norden,

tatsächlich nicht.

Da der Begriff Hobbyjurist hier gerne für eine beleidigende Äußerung herangezogen wird, habe ich Ihren Kommentar eher in einer meckernder Weise erfaßt als Sarkasmus.

Dann paßt es ja wieder. Danke für Ihren Zusatz.