Mit Wurst vom Grill: Lübeck startet in die Freibad-Saison
Lübeck: Auch wenn das Wetter aktuell noch nicht sommerlich ist, zum Wochenende wird es sonnig und deutlich wärmer. Dann ist es wieder soweit und die Lübecker Freibäder Schlutup und Moisling öffnen am Freitag, den 26. Mai 2023, um 13 Uhr wieder ihre Türen für alle schwimm- und badebegeisterten Schwimmer.Am Eröffnungstag ist aber nicht nur das Anbaden angesagt, es ist auch für das leibliche Wohl gesorgt. Traditionell haben jeweils die ersten 100 Schwimmer die Gelegenheit, sich eine Gratis- Bratwurst frisch vom Grill abzuholen.
Das Team der Lübecker Schwimmbäder freut sich auf den Saisonstart 2023 und der damit verbundene Angebotserweiterung der Lübecker Schwimmbäder, denn durch die Sanierung des Sportbades sind die Schwimmzeiten für Schwimmer seit Mitte Dezember 2022 stark eingeschränkt.
Die Öffnungszeiten in den Freibädern werden jeweils an zwei Wochentagen zu den ohnehin schon langen Öffnungszeiten verlängert, damit noch mehr begeisterte Schwimmer die Möglichkeit zur sportlichen Ertüchtigung erhalten.
Die neuen Öffnungszeiten
Freibad Schlutup
Montag, Mittwoch, Samstag und Sonntag 11 bis 20 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag 13 bis 20 Uhr
Freibad Moilsing
Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag 11 bis 20 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag 13 bis 20 Uhr
In den Sommerferien (17. Juli bis 27. August) haben beide Bäder täglich von 11 bis 20 Uhr geöffnet.

Ab Freitag sind die Freibäder in Moisling und Schlutup wieder geöffnet. Foto: Schwimmbäder
Text-Nummer: 158859 Autor: Schwimmbäder/red. vom 23.05.2023 um 15.02 Uhr
Kommentare zu diesem Text:
Pipi
schrieb am 23.05.2023 um 16.07 Uhr:
Das ist ja die reinste Wurst-Diktatur! Ich will gefälligst eine fleichlose alternative! Wo kommen wir denn da hin, wenn das schwimmbad mir einfach voschreibt, was ich essen kann, das ist immerhin ein öffentlicher ort! Also, was sie mir für eine wurst schenken, sollte nun wirklich meine sache sein!
Habe ein ganz kleines bissl wenig hoffnung, dass irgendeiner der afd-shitstormer vom fleischlosen festival das hier liest und irgendwas merkt..;)
Mimi
schrieb am 23.05.2023 um 20.48 Uhr:
Was für ein Rumgeheule 😭
G.. T.
schrieb am 23.05.2023 um 22.18 Uhr:
Ganz recht @ Herr Pipi
Der erste Gedanke war:
"Und was bekommen die Menschen, die zu den ersten 100 Besucher:innen gehören, wenn sie sich vegan und vegetarisch ernähren?'
Sie werden ausgeschlossen, genauso diejenigen,
die kein Schweinefleisch essen dürfen, weil es ihre Religionswerte es nicht zulassen.
Gerecht geht anders!
Gerade in der heutigen Zeit gibt es viele Menschen,
die sich bewusst, gesund und mit Achtsamkeit ernähren.
Sie fallen noch immer durch das gesellschaftliche Raster.
Klar, jeder kann verschenken, was er möchte,
aber von öffentlichen Einrichtungen darf man gerne mehr Bewusstheit erwarten,
zumal es Allen gut tun würde, auch denjenigen, die es noch nicht wissen und ungesund sterben werden...
Abrasaxon
schrieb am 24.05.2023 um 12.18 Uhr:
Ich dachte die Besucher gehen primär wegen des Schwimmbeckens dort hin.
Falls sich die Sachlage anders verhalten sollte, empfehle ich einen Imbiss, ggf. Vegan.
horsthupe
schrieb am 24.05.2023 um 13.46 Uhr:
@Pipi, @G.. T.
Was für ein Kurzdenken...
1. wo steht im Text, daß es sich um fleischhaltige Bratwurst handelt?
-> Unterstellung
Nur, weil Ihnen die Argumente im anderen Artikel ausgingen brauchen Sie hier nicht irgendwelche sinnberfreiten Behauptungen von sich geben
2. Die diktatorische Vorgabe liegt beim anderen Artikel beim Ausgrenzen der Standbetreiber, nicht beim Konsumenten. Der wird "lediglich" bevormundet, was er dort zu essen habe, da das Angebot willkürlich vorgegeben wird. Der Standbetreiber wird trotz richtiger Bewerbung um einen Standplatz abgelehnt.
3. Zur gesunden Ernährung gehören alle natürlichen Lebensmittel, von jedem etwas. Fleisch weniger als Gemüse und Obst. Der Mensch ist naturbedingt ein (fast) Allesverwerter.
4. Das Schenken oder Zuwenden von einzelnen Dingen unterliegt hier diesmal wirklich dem Individualrecht, nicht einer allgemeinen Verpflichtung.
Wenn sie nun hier rein aus Rache eine persönliche Kompensation suchen, sollten Sie vorher nachdenken, ob Sie es nicht lieber als Meinungsausbruch darlegen statt zu versuchen den Rechtsstaat zu kompromittieren.
Aber Dank Menschen wie Ihnen wird eben vorgelebt, daß man trotz Bemühungen der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung eben ganz offen und direkt andere Menschen weiter mobben, ausgrenzen und beleidigen kann, stets im Sinne des Klimas, der Ernährung und Co.
MatthiasG.
schrieb am 24.05.2023 um 14.30 Uhr:
@ horsthupe: Soviel Weitblick hätte ich Ihnen gar nicht zugetraut.
Gut aufgepasst, im Artikel steht nur etwas von "traditionell". Somit könnte man unterstellen, daß es sich um ein tierisches Produkt handelt.
(...)
Verstehe ich Sie richtig, dass die öffentliche Hand Konsumenten in ihrer Entscheidungsgewalt einschränken darf,Standbetreiber aber nicht?
Und wann und wo wurde jemand bevormundet, was er/sie zu essen hat?
Die Eingrenzung des Angebotes ist ja nicht gleich Zwang das eingeschränkte Angebot annehmen zu müssen.
horsthupe
schrieb am 24.05.2023 um 18.17 Uhr:
@Matthias G.
Texte lesen und verstehen scheint heutzutage immer schwerer zu werden.
Also, für Sie dann noch ein Mal:
Sie: "Verstehe ich Sie richtig, dass die öffentliche Hand Konsumenten in ihrer Entscheidungsgewalt einschränken darf, Standbetreiber aber nicht?"
Nein, das verstehen Sie nicht richtig. Und irgend etwas haben Sie da verdreht. Das darf die öffentliche Hand eben nicht. Ein einzelner Standbetreiber hat sein eigenes Angebot. Der Platzbetreiber (mit öffentlichen Charakter) hat neutral zu sein. Ausnahme wäre hier ein Festival/Event das das Thema "Fleischlos" als Leitthema hat. Es ist aber ein Kulturfestival. Und keine Klimademo. Und auch keine Anti-Fleischdemo.
Sie: "Und wann und wo wurde jemand bevormundet, was er/sie zu essen hat?"
Wie ich schrieb: "...wird bevormundet,.., da...."
Dieses leitet eine Begründung / Erklärung ein...
Sie:
"Die Eingrenzung des Angebotes ist ja nicht gleich Zwang das eingeschränkte Angebot annehmen zu müssen."
Tja, für Menschen, die dort nicht Wohnen, heißt das eingeschränkte Angebot aber entweder das oder gar nichts. Und nach einem langen Nachmittag kommt der Hunger nun Mal. Gerade, wenn Sie mit Kindern unterwegs sind. Dadurch haben Sie eine indirekte Bevormundung, was Sie Essen sollen.
Der Fleisch-Stand wird aber per se ausgegrenzt. Die Tatsache, daß die ausführende Gesellschaft eine GmbH ist, heißt nicht, daß das Event nun privat ist. Oder sind die Autobahnen jetzt auch Privatbesitz, bei der die Autobahn GmbH Hausrecht anwenden kann und an den Auffahrten einzelnen Leuten nach gut dünken so die Auffahrt verwehrt? -> Nö, Sie fahren ein rotes Fahrzeug, da möchte ich nicht, daß sie die Autobahn heute benutzen, diese Woche feiern wir "keine roten Fahrzeuge", Hausrecht....?
oder mal extremer etwas anders: Im Knast werden Sie auch nicht gezwungen, das Essen dort zu essen, da steht keiner mit der Peitsche hinter Ihnen. Sie haben die Wahl, es stehen zu lassen. Da es aber kein anderes Angebot gibt, werden Sie das nehmen, was da ist. Ihre freie Wahl ganz ohne Zwang.
MatthiasG.
schrieb am 24.05.2023 um 19.17 Uhr:
@ horsthupe: Also, dass mit dem Verstehen, gebe ich offen zu, fällt mir bei Ihren Gedankengängen echt schwer
Weil ein Kulturfestival keine tierischen Produkte,außer Fisch, anbieten möchte, werden Standbetreiber mit Fleischerzeugnissen (nach Ihrer Mutmaßung) ausgeschlossen und somit diskriminiert?! Und ein öffentlicher Veranstalter darf keine Vorgaben machen? Aha. Die LTM ist eine GmbH. Gesellschafter sind die Hansestadt Lübeck und die Kaufmannschaft. Also gar nicht zu 100% städtisch. Hilft das weiter?
Das Festivalgelände war umzäunt? Ist mir gar nicht aufgefallen. Wenn also den kleinen und großen Besucher*innen der Magen zwickt und sich ein Hüngerchen meldet, könnten die Besucher nicht vom Platz, weil????
Was mich dann zu Ihrer Gefängnis These führt. Da kenne ich mich jetzt nicht so aus, aber vielleicht haben die da eine kleine Auswahl für jeden Geschmack 😉
Und, Sie haben Recht, da ist ein Zaun drum herum.
Und um die Autobahn GmbH müssen Sie sich nicht sorgen. Denen gehören die Autobahnen nicht, die gehören uns, dem Volk. Die Autobahn GmbH ist dafür zuständig, den miserablen Zustand nicht schlimmer werden zu lassen.
Ich hoffe, ich habe jetzt einigermaßen Verstanden,was Sie mir sagen wollten.
horsthupe
schrieb am 24.05.2023 um 23.32 Uhr:
@ Matthias G.
(...)
Ihre Auffassung:
Die eine GmbH (für Öffentliches) darf frei für sich entscheiden, weil GmbH, die andere GmbH (für öffentliches) nicht, weil privat und nicht im Besitz öffentlicher Güter. Aha. Die Autobahn GmbH ist BETREIBER der Autobahn, wie auf den Baustellenschildern zu lesen ist. LTM ist Betreiber des Festivals. Was gehört denn der LTM als Privatbesitz? Oder wird öffentliches verwaltet?
Dann:
Warum kontern Sie mit Ihren Ansichten bzgl. der Besucher auf Argumente bezogen auf Standbetreibern? Zumindest versuchen Sie das? Das ergibt keinen Sinn.
Meine Kommentare beim Festival:
Ausgrenzung von Standbetreibern (diktatorisch angelehnt), indirekte Bevormundung der Besucher
Kommentare einiger ANDERER Leute beim Festival:
Diktatorische Vorgaben gegenüber den Besuchern. Das habe ICH aber nicht vertreten.
Unterschiede kann man merken, wenn aufmerksam gelesen wird.
Sollte dann jetzt aber reichen, oder haben Sie noch andere Unklarheiten?
MatthiasG.
schrieb am 25.05.2023 um 10.54 Uhr:
@horsthupe: Ich zollte Ihnen ja bereits an anderer Stelle meinen Respekt, dafür, dass Sie Ihren eigenen Gedankengängen selbst noch folgen können.
Unklarheiten gibt's noch, die lassen wir jetzt aber mal offen. Sonst richtet uns die Redaktion noch eine eigene Seite ein. 😉
Schöne Pfingsten 😊