Mit 2,06 Promille durch den Stadtgraben

Lübeck: Archiv - 19.06.2023, 12.27 Uhr: Am vergangenen Wochenende (17./18.06.) kontrollierten Beamte des Wasserschutzpolizeireviers Travemünde den Sportbootverkehr auf den Gewässern in und um Lübeck. Zwei Bootsführer waren erheblich alkoholisiert, sodass ihnen die Weiterfahrt untersagt und Strafverfahren eingeleitet wurden.

Das sonnige Wochenende zog zahlreiche Freizeitkapitäne auf die Ostsee in der Lübecker Bucht sowie auf die städtischen Binnengewässer. Zur Überwachung der maritimen Sicherheit bestreifte die Wasserschutzpolizei die Gewässer, um präventive Gespräche zu führen, aber auch um die Fahrtüchtigkeit der Bootsführer zu überprüfen.

Am Samstag (17.06.), gegen 15:50 Uhr, fiel der Besatzung des Motorschlauchbootes "Sperber" ein motorisierter Ponton auf, der im Lübecker Stadtgraben unterwegs war. Bei der Kontrolle des 37 Jahre alten Steuermannes nahmen die Polizisten Atemalkoholgeruch wahr. Ein erster Test ergab einen Wert von 0,64 Promille. Da der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit bestand, wurde der Lübecker zu einer Dienststelle gebracht, wo der Wert mittels einer beweissicheren Atemalkoholmessung wiederholt werden sollte. Die Grenze von 0,5 Promille wurde hier unterschritten, sodass der Mann nach einem aufklärenden Gespräch entlassen werden konnte.

Etwa eineinhalb Stunden später kontrollierte die Bootsstreife im Stadtgraben den 51-jährigen Steuermann eines Elektrobootes. Sein Atemalkoholtest wies einen Wert von 2,06 Promille aus. Dem Lübecker wurde die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe angeordnet. Er muss sich außerdem in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Am Sonntagnachmittag (18.06.) beabsichtigte die Wasserschutzpolizei eine Personengruppe zu ermahnen, die ihr Sportboot in der Lübecker Bucht, vor Neustadt in Holstein, verlassen hatte, um in unmittelbarer Nähe des Fahrwassers baden zu gehen. Während die Beamten über die damit verbundenen Gefahren aufklärten, bemerkten sie, dass die Gruppe unter dem Einfluss von Alkohol stand. Als Bootsführer gab sich ein 46 Jahre alter Ostholsteiner zu erkennen, der das Motorboot mit 1,96 Promille in der Ostsee steuerte. Auch ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da das Sportboot nicht ohne Führerschein geführt werden darf und die begleitenden Passagiere ebenfalls alkoholisiert waren, schleppten die Einsatzkräfte das Boot zur Gefahrenabwehr ein und machten es in einer umliegenden Werft fest.

Zusätzlich zum Strafverfahren wird in beiden Fällen die Führerscheinstelle informiert.

Auf dem Wasser gelten die gleichen Promillegrenzen wie im Straßenverkehr. Darüber hinaus gilt: Wer seemännische Tätigkeiten übernimmt, sollte nüchtern sein, um ein Gefährdungspotential für sich und andere, insbesondere vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Anzahl der Wassersportler, auszuschließen.

Die Wasserschutzpolizei kontrollierte Sportskipper. Symbolbild: Karl Erhard Vögele

Die Wasserschutzpolizei kontrollierte Sportskipper. Symbolbild: Karl Erhard Vögele


Text-Nummer: 159418   Autor: Polizeidirektion Lübeck   vom 19.06.2023 um 12.27 Uhr

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