Initiative Rettet das HGH erhebt schwere Vorwürfe

Lübeck - Innenstadt: Archiv - 24.06.2023, 11.47 Uhr: Die Bürgerschaft hat die Verwaltung aufgefordert, regelmäßig über das Heiligen-Geist-Hospital (HGH) zu berichten. In der jüngsten Hauptausschuss-Sitzung hat die Verwaltung extrem kurzfristig einen Bericht zu ihrer Sicht auf die Zukunftsperspektiven vorgelegt. Die Initiative „Rettet das HGH“ tritt den Aussagen, die den Brandschutz betreffen, entgegen.

Wir veröffentlichen die Mitteilung der Initiative im Wortlaut:

(")Es ist dabei völlig unerheblich, welche Spekulationen die Stadtverwaltung mit dem BGM an ihrer Spitze zur Zukunft des HGHs anstellt. Sie hat zwingend damit anzufangen, den Beschluss der Bürgerschaft vom Februar nach über 4 Monaten (!) des Nichtstun endlich umzusetzen. Wenn sie durch ihre Untätigkeit in der Sache nicht bereits so viel Zeit verloren hätte, könnte auch der bauliche Brandschutz im Gebäudeensemble bestens aufgestellt sein. Doch leider sieht es real anders aus. Der Bürgermeister, dem man grundsätzlich eine Befangenheit in seinem Handeln in der Sache unterstellen muss (§ 81 Abs.1 S.1 Ziff.3 LVwG SH), verhindert, dass die Einrichtung nach dem genehmigten Brandschutzkonzept von 2021 ertüchtigt wird.

1. Tatsachenverdrehung: Der Bürgerschaftsbeschluss vom Februar 2023, das HGH weiter zu betreiben, solle fachliche Beurteilungen durch Feuerwehr und untere Bauaufsicht ersetzen. Das ist falsch. Richtig ist: Die Bürgerschaft hat die Verwaltung aufgefordert, die von der Feuerwehr genannten Brandschutzmängel unverzüglich abzustellen. Was hat die Verwaltung seit Februar unternommen, um die Brandschutzmängel zu beseitigen? Nichts.

2. Halbwahrheit: mangelhafter Brandschutz sei der Grund dafür, die vollstationäre Pflegeeinrichtung zu schließen. Warum bestehen die Brandschutzmängel immer noch, obwohl sie seit über einem Jahr bekannt sind? Richtig ist: Die Verwaltung hat intern beschlossen, das Haus zum 30.09.2023 zu schließen, und daher nicht einmal mehr in eine neue Brandmeldezentrale zu investieren, weil es sich nicht mehr lohne. Den Auftrag der Bürgerschaft, die dringendsten Mängel unverzüglich zu beheben, hat die Verwaltung mit fadenscheinigem Auf-Zeit-Spielen bis heute nicht umgesetzt, weil sie es nicht will. Es wird der Bock zum Gärtner – einerseits verhindert die Verwaltung die Maßnahmenumsetzung, um anderseits bauliche Mängeln zu thematisieren, die einen Weiterbetrieb verhindern sollen. Was ist nach dem 30.09. im HGH für die Bewohnenden gefährlicher als jetzt? Die Gebäude sind heute bereits brandschutzmäßig sicherer, als jemals zuvor in ihrer über 700jährigen Geschichte.

3. Halbwahrheit: Eine Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes bis 30. September 2023 sei baufachlich nicht möglich. Richtig ist: Bei der von der Bürgerschaft beauftragten abschnitts-weisen Sanierung muss nicht das ganze Brandschutzkonzept auf einen Schlag umgesetzt werden. Vom Brandschutzsachverständigen liegt ein Konzept für ein schrittweises Vorgehen vor. In den relativ sicheren Bereichen hätte seit Februar längst eine neue Brandmeldezentrale installiert werden können. Auch der Einbau von Löschwasser-Steigleitungen wäre bis zum Herbst realisierbar. Aber die Verwaltung geht auf das von der Bürgerschaft geforderte Konzept der abschnittweisen Sanierung überhaupt nicht ein, sondern verweist ständig nur darauf, dass das Gesamtkonzept so nicht umsetzbar sei.

4. Tatsachenverdrehung: Es bestehe unmittelbar konkrete Gefahr für Leib und Leben der Be-wohner. Das ist falsch. Richtig ist: Hätten Feuerwehr und Bauaufsicht eine solche konkrete Gefahr erkannt, hätte die Einrichtung unverzüglich geräumt werden müssen, nicht erst eineinhalb Jahre nach Bekanntwerden der geschätzten Sanierungskosten. Eine konkrete Gefahr für das Leben für viele BewohnerInnen des HGH besteht aber in einem Zwangsumzug in eine andere Einrichtung.

Sollte es morgen oder übermorgen im HGH zu einem Brandereignis kommen, dann haben diejenigen moralisch wie auch juristisch die Folgen zu verantworten, die durch ihre Unterlassungen die Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen nach dem genehmigten Brandschutzkonzept bis heute verhindert haben, allen voran der jetzige Bürgermeister.

Das GMHL ist laut eigenem Bekunden in der Hauptausschusssitzung kein Planer, sondern ein Projektsteuerer. Es wäre daher konsequent, wenn sich das GMHL den Erkenntnissen der von der Stiftung HGH beauftragten fachkundigen und kompetenten Planern (Architekt, TGA und Brandschutz) anschließen würde, die unisono feststellen, dass ein Weiterbetrieb mit einer begleitenden abschnittsweisen Sanierung möglich ist.

Die Bürgerschaft hat eindeutig den einzig richtigen und zielführenden Beschluss zum Erhalt des HGHs gefasst. Inoffizielle Ansichten und Meinungen innerhalb der Bauordnung rechtfertigen jedenfalls keinen Stopp der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses. Vor einem Jahr ist die ebenfalls dem BGM unterstehende Bauordnung mit einer angedrohten Nutzungsuntersagung zum HGH komplett gescheitert. Seitdem hat sich hier der gesamte Brandschutz stetig verbessert.

Da die Fakten für den Einrichtungserhalt und -weiterbetrieb sprechen, so stellt sich immer drängender die Frage, warum der Bürgermeister nicht entsprechend handelt. Was steckt wirklich hinter seiner Schließungsabsicht?(")

Der Bericht der Verwaltung ist unter www.luebeck.de verfügbar.

Die Initiative Retter das Heiligen-Geist-Hospital erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung.

Die Initiative Retter das Heiligen-Geist-Hospital erhebt schwere Vorwürfe gegen die Stadtverwaltung.


Text-Nummer: 159547   Autor: Initiative/red.   vom 24.06.2023 um 11.47 Uhr

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