Arbeitsagentur informiert: Kindergeld nach der Schule

Lübeck: Archiv - 18.08.2023, 12.07 Uhr: Viele Eltern sind unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes nach dem Schulende weitergeht. Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit der Ausbildung oder dem Studium beginnt? Die Agentur für Arbeit Lübeck hat einige Informationen zusammen gestellt.

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld gezahlt werden.

Aber auch, wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden, während es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen, den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem hochzuladen. Kindergeld ab 18 Jahren kann komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden.

Für Eltern aus der Hansestadt Lübeck und dem Kreis Ostholstein ist die Familienkasse in Bad Oldesloe zuständig. Fragen können von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr gebührenfrei unter der Telefonnummer 0800/4555530 geklärt werden.

Die Agentur für Arbeit Lübeck informiert über den Anspruch auf Kindergeld.

Die Agentur für Arbeit Lübeck informiert über den Anspruch auf Kindergeld.


Text-Nummer: 160635   Autor: Agentur für Arbeit/red.   vom 18.08.2023 um 12.07 Uhr

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