Linke und GAL lehnen Gebühren-Erhöhung für Übergangswohnen ab

Lübeck: Archiv - 29.08.2023, 12.23 Uhr: Nach gerade mal zweieinhalb Jahren legt die Verwaltung eine neue Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für Übergangswohneinrichtungen, wie Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete, in der Hansestadt Lübeck vor. Die Fraktion „Linke und GAL“ lehnt eine Erhöhung ab.

Die neue Benutzungs- und Gebührensatzung sieht beispielsweise Erhöhungen für Einzelpersonen von bisher 360 Euro auf 411 Euro (Grundbetrag 360 Euro, Heizkostenzuschlag 14 Euro, Stromkostenzuschlag 37 Euro) vor. Für eine vierköpfige Familie sollen zukünftig 941 Euro statt bisher 738 Euro fällig werden.

Begründet wird dies unter anderem mit der seit 2022 stark erhöhten Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine, gestiegenen Energiekosten und einer Erhöhung der Mietobergrenzen. Eine Anpassung der Benutzungsgebühr für die Nutzung der Übergangswohneinrichtungen der Hansestadt Lübeck sei „notwendig“, heißt es in der Begründung.

„Hierbei wird jedoch nicht erwähnt, dass die Hansestadt bei der Erhebung dieser Gebühren freie Hand hat und durchaus auf eine Erhöhung verzichten kann. Für Bewohner, die aufgrund von Einkommen durch Arbeit die Gebühren selbst tragen müssen, bedeutet eine Erhöhung eine Vergrößerung der Armut. Denn Lebensmittelpreise und Kosten für den persönlichen Bedarf sind ebenfalls erheblich gestiegen, ohne dass die Einkommen der Inflation angepasst wären. Das heißt, bei erhöhten Gebühren für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Mehrbettzimmer, Gemeinschaftsküche und Gemeinschaftsbad bliebe den Betroffenen erheblich weniger Geld für die sonstigen Lebenshaltungskosten. Dies stellt eine besondere Härte dar und wird von uns abgelehnt“, so Katja Mentz, GAL.

„Es ist unredlich, für Übergangswohnheime eine Gebühr in Höhe regulärer Mieten zu erheben, zumal Menschen aufgrund des Mangels an bezahlbarem Wohnraum teilweise über Jahre in einer beengten Gemeinschaftsunterkunft leben müssen. Im Sozialausschuss war ich jedoch der Einzige, der gegen die Erhöhung argumentiert hat“, so Andreas Müller, sozialpolitischer Sprecher der Fraktion Linke und GAL.

„Die Mietobergrenzen für Wohnungen auf das Leben im Mehrbettzimmer anzuwenden, ist nicht nachzuvollziehen. Deshalb schlossen sich bereits 2020 die Fraktionen CDU und SPD einem Antrag der GAL und Freien Wähler an, eine bereits beschlossene Gebührenerhöhung aus oben genannten Gründen rückgängig zu machen. Wir appellieren an alle Fraktionen, auch dieses Mal von einer Vergrößerung der Armut für Menschen in Übergangswohneinrichtungen Abstand zu nehmen und die Vorlage abzulehnen“, so die Fraktion Linke und GAL.

„Für Bewohner, die aufgrund von Einkommen durch Arbeit die Gebühren selbst tragen müssen, bedeutet eine Erhöhung eine Vergrößerung der Armut“, sagt Katja Mentz (GAL). Foto: Anja Doehring/Archiv

„Für Bewohner, die aufgrund von Einkommen durch Arbeit die Gebühren selbst tragen müssen, bedeutet eine Erhöhung eine Vergrößerung der Armut“, sagt Katja Mentz (GAL). Foto: Anja Doehring/Archiv


Text-Nummer: 160835   Autor: Linke u. GAL/red.   vom 29.08.2023 um 12.23 Uhr

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