Ordnungsamt sorgt für Park-Chaos

Lübeck - St. Lorenz Süd: Archiv - 31.10.2023, 18.15 Uhr: Seit Jahrzehnten wird im Bereich der Karpfenstraße beidseitig geparkt. Dafür mussten die Autos mit zwei Reifen auf den Gehweg ausweichen. Seit Sonntagabend duldet die Stadt das Gehweg-Parken nicht mehr. Die Autos müssen komplett auf die Fahrbahn. Eine Folge: Am nächsten Morgen steckte die Müllabfuhr fest.

Um die Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge aufrechtzuerhalten, parken die Autofahrer mit einem Rad auf dem Gehsteig, so dass aber immer noch reichlich Platz für Fußgänger ist, berichtet ein Anwohner. Probleme hab es nie gegeben. Die Nachbarschaft kenne sich.

Am Sonntagabend habe dann erstmals das Ordnungsamt eingegriffen und alle Fahrzeuge verwarnt. Einige konnten noch schnell umparken und das Auto komplett auf die Fahrbahn stellen. Für die Müllabfuhr und die Feuerwehr gibt es jetzt aber kein Durchkommen mehr.

Die Stadt verweist darauf, dass der Kommunale Ordnungsdienst bei den Gehwegen teilweise nur Restbreiten von 30 Zentimetern gemessen habe. "Liegen derartige Gegebenheiten vor, müssen die Mitarbeitenden des Kommunales Ordnungsdienstes handeln", sagt Nicole Dorel, Sprecherin der Stadtverwaltung. Ein Hinweis vorab, dass das Parken nicht mehr toleriert werden, sei nicht möglich. "Das vorherige Erinnern an die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften kann bei Vorliegen von Gefahrenquellen nicht erfolgen."

Das Ordnungsamt wisse um die Parksituation im Quartier. "Werden jedoch Zustände festgestellt, die die Nutzung des Gehweges ausschließen oder das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen oder Fahrzeugen der Entsorgungsbetriebe verhindern würden, ist kein Ermessensspielraum mehr gegeben und von einer Ahndung kann nicht abgesehen werden."

Wo sollen die Anwohner in Zukunft parken?

Die Antwort der Stadtverwaltung:

Das Parken kann entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Gehwege sind grundsätzlich nicht für den Kraftfahrzeugverkehr (einschließlich des Parkens) vorgesehen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn durch Verkehrszeichen das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich angeordnet ist. Ein beidseitiges Parken am rechten Fahrbahnrand ist nur dann zulässig, wenn die verbleibende Restfahrbahn eine Breite von mindestens 3,05 Meter misst. Ist dies nicht gewährleistet, ist das Halten und Parken bereits kraft Gesetzes verboten.

Das bisherige Parken auf dem Gehweg und das Parken auf der Fahrbahn stellt laut Stadt eine Gefahrenquelle dar. Foto: privat

Das bisherige Parken auf dem Gehweg und das Parken auf der Fahrbahn stellt laut Stadt eine Gefahrenquelle dar. Foto: privat


Text-Nummer: 162146   Autor: VG   vom 31.10.2023 um 18.15 Uhr

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