Scharbeutz: Info-Veranstaltung zum Lärm-Aktionsplan

Ostholstein: Archiv - 03.12.2023, 16.01 Uhr: Die Umsetzung der EU-Richtline zum Schutz vor Lärm bedingt die Fortschreibung des aktuellen Lärmaktionsplanes. Die Gemeinde Scharbeutz lädt am 5. Dezember 2023 zur ersten Informationsrunde im Bürgerhaus ein.

Je nach Einwohnerzahl und Belastung durch Lärmquellen haben die Gemeinden nach einer EU-Richtlinie Lärmaktionspläne aufzustellen und im 5-Jahres-Rhythmus zu aktualisieren. In der Gemeinde Scharbeutz beginnt jetzt die dritte Überarbeitung des aus dem Jahre 2008 stammenden Planes. Hierzu lädt sie zu einer ersten Informationsveranstaltung ein. Diese findet am 5. Dezember 2023 um 18:00 Uhr im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses im Bürgerhaus, Haus A, Rundbau, Sitzungssaal 206 statt. Zu dem Tagesordnungspunkt erhalten Bürgerinnen und Bürger Rederecht, sodass direkt nach Vorstellung der aktuellen Planung durch einen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Fragen gestellt werden können.

Nach der Vorstellung des Lärmaktionsplanes erfolgt die erste öffentliche Auslegung für zwei Wochen. In dieser Frist ist sämtlichen Bewohnern die Möglichkeit gegeben, zu der Planung Stellung zu nehmen.

Im Vergleich zu dem letzten Lärmaktionsplan aus dem Jahre 2018 gibt es einige Änderungen. Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsweisen können die Lärm-Werte nicht miteinander verglichen werden. Der Streckenabschnitt der B 432 zwischen der Autobahn und der Ortslage Pönitz ist jetzt in den Lärmaktionsplan aufgenommen worden. Hier hat der Verkehr in den letzten 5 Jahren so zugenommen, dass dieser Abschnitt mitten durch die Ortslage Pönitz am See neu aufgenommen werden musste.

Welche Streckenabschnitte im Lärmaktionsplan zu bewerten sind, ergibt sich aus der Verkehrsbelastung. In der Gemeinde Scharbeutz sind dieses die BAB 1, die B 76 und die B 432. Sämtliche anderen Lärmquellen sind nicht Gegenstand dieser Planung. Auch die neue Bahnstrecke im Zuge der Festen-Fehmarnbelt-Querung wird erst in der nächsten Runde eine Rolle spielen.

Die aktuellen Daten als Grundlage für die Planung sind vom Landesamt für Umwelt im Digitalen Atlas Nord eingestellt und unter der Anschrift danord.gdi-sh.de im Internet für jeden frei einsehbar.

Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation soll der durch den Straßenverkehr bedingte Lärmpegel auf weniger als 53 dB tagsüber und 45 dB nachts reduziert werden. Die Grenzwerte nach dem deutschen Immissionsschutzgesetz liegen allerdings darüber. Ist es an einigen Straßenabschnitten zu laut, sind im Lärmaktionsplan lärmmindernde Maßnahmen zu beschreiben. Diese gehen von einfachen Maßnahmen am Straßenbelag über Geschwindigkeitsbegrenzungen bis zu Fahrverboten und dem Neubau von Verkehrs-Infrastruktur.

Auch um Schwerpunktbereiche zu identifizieren, stehen den Gemeinden erweiterte Analysemöglichkeiten zur Verfügung, welche teilweise auf Antrag vom Landesamt auch betroffenen Bürgern zur Verfügung gestellt werden können. So gibt es für jedes betroffene Grundstück berechnete Fassadenlärmpegel. Näheres dazu wird auf der Informationsveranstaltung vorgestellt.

Der Streckenabschnitt der B 432 zwischen der Autobahn und der Ortslage Pönitz ist jetzt in den Lärmaktionsplan aufgenommen worden. Foto: Archiv/HN

Der Streckenabschnitt der B 432 zwischen der Autobahn und der Ortslage Pönitz ist jetzt in den Lärmaktionsplan aufgenommen worden. Foto: Archiv/HN


Text-Nummer: 162652   Autor: Gemeinde Scharbeutz/red.   vom 03.12.2023 um 16.01 Uhr

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