Spendenaktion für das AWO Frauenhaus Lübeck

Lübeck: Archiv - 25.11.2023, 10.19 Uhr: Vom 25. November bis zum 31. Dezember können Bürger, Organisationen und Unternehmen über die Plattform wir-bewegen.sh unter dem Titel „Spenden für Sicherheit im AWO Frauenhaus Lübeck – Anschaffung von Sichtschutz-Jalousien“ spenden. Die Spendengelder werden dazu verwendet, Sicherheitsjalousien anzuschaffen, um für die betroffenen Frauen eine sichere Umgebung zu schaffen.

Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von Häuslicher Gewalt – 80% davon sind Frauen. Die Zahl der Opfer von Häuslicher Gewalt lag im Jahr 2022 bei 240.547 und ist damit um 8,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2021 gestiegen. Jede Stunde werden mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Ex-Partner eine Frau zu töten. „Gewalt an Frauen ist keine Privatsache – auch wenn sie größtenteils im privaten Umfeld passiert. In einer solidarischen Gesellschaft ist es die Aufgabe von uns allen – also auch von Männern – Frauen zu schützen“ so der AWO Präsidiumsvorsitzende Wolfgang Baasch.

Deutschland hat die Istanbul-Konvention des Europarats 2018 ratifiziert. Damit ist sie für alle politische Ebenen und staatlichen Einrichtungen rechtlich bindend. Die Konvention hat das Ziel, Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, Gewalt gegen Frauen zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen, Diskriminierung von Frauen zu verhindern und die Rechte von Frauen zu stärken. Zur Umsetzung gehört auch die Täter in den Blick zu nehmen.

„Zu einer besseren Prävention gehört eine verstärkte Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz, um schnell und sensibel auf Taten reagieren zu können. Frauen muss geglaubt und Anzeichen müssen von Anfang an ernst genommen werden. Gewalttäter müssen nach dem ersten gewalttätigen Übergriff aus der Wohnung verwiesen werden, im selben Zuge muss ihnen das Umgangsrecht mit den Kindern sofort entzogen werden. Die Täter müssen sofort spüren, dass sie die Täter sind und dass ihr Handeln Konsequenzen mit sich zieht", so Baasch.

„Die Gerichte können bei gesetzliche Übertretungen bis zu 30 Tage Ordnungshaft verhängen. Diese Schutzmaßnahme muss viel öfter angewandt werden.“

Zur Spendenaktion für das AWO Frauenhaus Lübeck: www.wir-bewegen.sh

Mit den Spenden sollen Sichtschutz-Jalousien angeschafft werden.

Mit den Spenden sollen Sichtschutz-Jalousien angeschafft werden.


Text-Nummer: 162699   Autor: AWO/red.   vom 25.11.2023 um 10.19 Uhr

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