Virtuelle Impfungen: Ärztin vor Gericht

Lübeck: Archiv - 25.11.2023, 12.26 Uhr: Am Mittwoch, 30. November, muss sich eine Ärztin vor dem Schöffengericht Lübeck verantworten. Ihr werden Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz in 79 Fällen vorgeworfen.

Bei der Angeklagten handelt es sich um eine 40-jährige Ärztin aus Lübeck. Diese soll im Jahre 2021 mit ihrem Vater, der ebenfalls Arzt ist, übereingekommen sein, für Menschen, die einer Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 kritisch gegenüberstanden, eine sogenannte „virtuelle“ Impfung gegen Bezahlung in Höhe von jeweils 58,42 Euro anzubieten.

Während ihr Vater, der wegen dieser Taten vom Amtsgericht Lübeck bereits rechtskräftig verurteilt worden ist, sodann die Impfungen gegen das Coronavirus in den Impfpässen bescheinigt hat, obwohl er bei den jeweiligen Personen keine entsprechenden Impfungen durchgeführt hat, soll die Angeklagte in 79 Fällen zuvor die jeweiligen Interessenten über die fingierten Impfungen informiert, deren Impfpässe entgegengenommen und diese sowie die erforderlichen Personaldaten an ihren Vater übermittelt haben. Nachdem dieser die angeblichen Impfungen bescheinigt hat, soll sie die Impfpässe wieder an die einzelnen Personen ausgehändigt haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Ärztin vor, falsche Impfbescheinigungen vermittelt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Ärztin vor, falsche Impfbescheinigungen vermittelt zu haben.


Text-Nummer: 162702   Autor: StA./red.   vom 25.11.2023 um 12.26 Uhr

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