Phönix zieht Klage gegen Punkteabzug zurück

Lübeck: Archiv - 05.12.2023, 14.48 Uhr: Der 1. FC Phönix Lübeck entschließt sich, seinen Kampf gegen Ziffer 8.5 Regionalligastatut weiterzuführen, aber nicht mehr vor Gericht. Nach Ziffer 8.5 des Regionalligastatuts dürfen nur solche Spieler eingesetzt werden, die auf der sogenannten Spielberechtigungsliste eingetragen sind.

Änderungen und Ergänzungen zu dieser Liste sind aber nur bis freitags bis 11 Uhr und bei Wochentagsspielen am Vortag des Spieltermins bis 14 Uhr möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist es den Klubs der Regionalliga Nord nicht mehr erlaubt, Spieler beim nächsten Spiel einzusetzen. Es ist also nicht mehr möglich, Spieler spontan aus der 2. Mannschaft zu holen, sollte etwa die 1. krankheitsbedingt stark dezimiert sein. Aus dem Wunsch, den Klubs das Vorlegen der Spielerpässe zu ersparen, wurde eine Regel, die dem Fußball in der Regionalliga Nord eine Kette ans Bein gebunden hat.

Dem 1. FC Phönix Lübeck wurden wegen des Einwechselns eines Spielerpassinhabers, der aber nicht auf der Spielberechtigungsliste stand, ein sportlicher Sieg aberkannt. Es war dem Klub nicht möglich, den Spieler vor der sehr frühen Frist um 11 Uhr auf die Spielberechtigungsliste zu nehmen. Obwohl sowohl dem Schiedsrichter als auch dem Gegner dieser Umstand vor Spielbeginn mitgeteilt wurde und der Spieler sogar noch auf dem Spielbogen eingetragen wurde, entschied der Norddeutsche Fußball-Verband nach Protest der gegnerischen Mannschaft, dem 1. FC Phönix Lübeck den sportlich errungenen Sieg abzuerkennen.

Hiergegen bestritt der Klub den vereinsinternen Rechtsweg, da in dem Vorgehen kein Regelverstoß mindestens aber kein schuldhafter Verstoß gesehen wurde und immer noch gesehen wird. Nachdem die verbandsinternen Gerichte des Norddeutschen Fußball-Verbands an dem Aberkennen des sportlichen Siegs festhielten, entschied sich der Klub schließlich dazu, den Weg vor die ordentlichen Gerichte zu suchen. Hier gab das Amtsgericht Bremen aber zu erkennen, dass es dem Begehren des Klubs nicht helfen könne. Nach reiflicher Überlegung hat sich der Klub dann heute dazu entschieden, seinen Kampf gegen den Punktabzug und die Regel 8.5 nicht mehr vor den Gerichten auszutragen, sondern diesen auf den nächsten Verbandstag zu verlegen.

Geschäftsführer Frank Salomon: „Wir mussten leider feststellen, dass wir mit unseren Argumenten vor Gericht nicht durchdringen konnten. Wir haben uns daher entschlossen, das Gerichtsverfahren nicht mehr fortzuführen. Unser Kampfgeist, gegen diese widersinnige und den Klubs die Spontanität nehmende Regel vorzugehen, ist aber ungebrochen. Wir werden daher alles versuchen, diese Regel auf dem nächsten Verbandstag zu Fall zu bringen. Wir kämpfen weiter für den Fußball, aber nicht mehr vor Gericht.“

Rechtsanwalt Dr. Paul Lambertz, der den 1. FC Phönix Lübeck vertrat: „Es zeigt sich leider wieder einmal, dass Recht und Gerechtigkeit nicht immer dasselbe sind. Der Weg, den der Klub gegangen ist, war aber absolut richtig. Es braucht immer Mutige, die auch mal bereit sind, Wege zu gehen, die sich sonst niemand traut. Ohne Mutige wird es keinen Wandel geben."

Der 1. FC Phönix hat seine Klage vor dem Amtsgericht Bremen zurückgezogen.

Der 1. FC Phönix hat seine Klage vor dem Amtsgericht Bremen zurückgezogen.


Text-Nummer: 162938   Autor: Phönix   vom 05.12.2023 um 14.48 Uhr

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