BfL: Aufsichtsräte nach Kompetenz besetzen

Lübeck: Archiv - 06.12.2023, 12.37 Uhr: Das Mitwirken in einem Kontrollgremium in einer städtischen Gesellschaft ist nicht nur mit einem hohen zusätzlichen Arbeitsaufwand verbunden. Es setzt auch ein entsprechendes Fachwissen voraus, um Entscheidungen treffen zu können. Hier setzt die BfL-Wählergemeinschaft mit ihrer Kritik an. Die BfL stehen der Besetzung von Aufsichtsräten durch Politiker generell skeptisch gegenüber.

Dazu erklärt die Wählergemeinschaft in einer Mitteilung: „Es ist allgemein anerkanntes Prinzip, dass sich Kandidaten dem Wahlgremium stellen - so nicht in Lübeck. Dort entscheiden die Fraktionen über die Auswahl der Aufsichtsratskandidaten, stets fraktionsintern für alle einer Fraktion zustehenden Mandate. Anschließend werden die Aufsichtsratskandidaten der Fraktionen 'in einem Stück' von der Lübecker Bürgerschaft gewählt, ohne dass sich die Kandidaten grundsätzlich dem Wahlgremium stellen und sich persönlich vorstellen müssen. Dabei sind die Anforderungen an Aufsichtsräte in den vergangenen Jahren enorm gestiegen, damit einhergehend die Haftungsfragen.“

„Nicht jeder Wahlkandidat ist aufgrund seiner politischen Funktion in der Lage und geeignet, die teilweise komplexen betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aufgaben wahrzunehmen“, sagt BfL-Vorsitzender Lothar Möller und Mitglied der Lübecker Bürgerschaft.

Die BfL-Wählergemeinschaft spricht sich dafür aus, Aufsichtsratspositionen nur nach Fach- und Sachkompetenz zu vergeben. Nur dann könnten die politischen Aufsichtsräte in den entsprechenden Sitzungen auf Augenhöhe mit der Geschäftsführung kommunizieren.

Ein weiterer Kritikpunkt der BfL: Es könne zu Interessenkonflikten kommen – Politiker müssten schließlich einerseits dafür sorgen, dass möglichst viel Geld für den Lübecker Haushalt ausgeschüttet wird, andererseits aber die Liquidität der Gesellschaft gewahrt bleibt.

„Wir haben das Verfahren immer kritisch beurteilt und uns entschieden, keine politischen Vertreter in die Aufsichtsratsgremien von städtischen Beteiligungsgesellschaften zu entsenden“, so Lothar Möller abschließend.

„Nicht jeder Wahlkandidat ist aufgrund seiner politischen Funktion in der Lage und geeignet, die teilweise komplexen betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aufgaben wahrzunehmen“, sagt Lothar Möller. Foto: Archiv

„Nicht jeder Wahlkandidat ist aufgrund seiner politischen Funktion in der Lage und geeignet, die teilweise komplexen betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aufgaben wahrzunehmen“, sagt Lothar Möller. Foto: Archiv


Text-Nummer: 162963   Autor: BfL/red.   vom 06.12.2023 um 12.37 Uhr

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