Halteverbote in der Blücherstraße, Seydlitzstraße, Yorckstraße, Ruhleben ...

Lübeck: Archiv - 07.12.2023, 15.31 Uhr: Auf Grund einer Vielzahl an Beschwerden fand eine Überprüfung der Straßen Blücherstraße, Seydlitzstraße, Yorckstraße, Ruhleben, Spillerstraße statt. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung muss die Mindest-Durchfahrtsbreite immer mindestens 3,05 Meter betragen. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten.

„In der Vergangenheit hat das Ordnungsamt die Verstöße geahndet, aber eine Veränderung ist leider nicht eingetreten“, begründet die Verwaltung die Maßnahme. „Es wird weiterhin verbotswidrig geparkt. Zur Verdeutlichung der bereits bestehenden Regelungen werden absolute Haltverbote aufgestellt.“ Durch die Maßnahme sollen keine Parkplätze entfallen.

„Die Beachtung der verkehrlichen Regelungen dient auch Ihrer Sicherheit, wenn Sie sich in einer Notlage befinden und Hilfe benötigen“, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung. Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck sei am 4. Dezember 2023 über die verkehrliche Änderung informiert worden.

Zur Verdeutlichung der bereits bestehenden Regelungen werden Halteverbotsschilder aufgestellt. „Es entfallen keine Parkplätze“, versichert die Verwaltung. Symbolbild: HN

Zur Verdeutlichung der bereits bestehenden Regelungen werden Halteverbotsschilder aufgestellt. „Es entfallen keine Parkplätze“, versichert die Verwaltung. Symbolbild: HN


Text-Nummer: 162997   Autor: HL/red.   vom 07.12.2023 um 15.31 Uhr

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