Bauern-Protest: Land rät zu Beschränkungen

Schleswig-Holstein: Archiv - 07.01.2024, 15.29 Uhr: In ganz Schleswig-Holstein wird es am Montag voraussichtlich zu erheblichen Behinderungen im Straßenverkehr kommen. Grund sind Protestaktionen von Landwirten und anderen Berufsgruppen. Die Landesregierung rät den Versammlungsbehörden, auch Beschränkungen zu prüfen.

„Ich kann den Unmut der Landwirtinnen und Landwirte bis zu einem gewissen Punkt nachvollziehen. In unserer Demokratie sind weitreichende Rechte für Demonstrationen und Protestaktionen verankert. Und das ist das Wesen unserer Demokratie, dass Verärgerung und Unmut auch durch Demonstrationen ausgedrückt werden dürfen“, erklärt Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. „Die bloße Zahl der für morgen angezeigten Aktionen und deren geplantes Ausmaß werden die Geduld der Bevölkerung auf eine harte Probe stellen. Die Verantwortlichen sollten jederzeit die Einschnitte für die Bevölkerung bedenken und abwägen.“

Die Polizei rechnet mit mehr als 100 Protestaktionen in ganz Schleswig-Holstein. Die Ministerin betonte, dass es einen intensiven und guten Austausch mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein gebe, der bei seinen geplanten Aktionen explizit auf Blockaden verzichten will und die Auswirkungen auf die Bevölkerung nicht zu groß werden lassen will. Allerdings sind unabhängig vom Bauernverband weitere Aktionen angezeigt worden, wie beispielsweise die Blockade von Autobahnauffahrten.

Vor diesem Hintergrund hat das Innenministerium den Versammlungsbehörden Hinweise zum Umgang mit diesen angekündigten Blockaden gegeben. Das Innenministerium hat den zuständigen Kreisen und kreisfreien Städten deshalb eine zeitliche Befristung der Blockaden an den Autobahnauffahrten von 6 bis 9 Uhr vorgeschlagen. Zusätzlich sollen die dort geplanten Mahnwachen nicht gleichzeitig an unmittelbar benachbarten Auffahrten stattfinden. Damit wäre gewährleistet, dass es Autofahrern möglich ist, in relativer Nähe ihrer eigentlich geplanten Strecke auf die Autobahn auffahren zu können. Autobahnabfahrten und die Fahrbahnen der Autobahnen sind freizuhalten und insbesondere Rettungsfahrzeuge und Fahrzeuge der Feuerwehr müssen durchgelassen werden.

Soweit es zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist, können die Versammlungsbehörden neben diesen Auflagen auch weitere Beschränkungen vorgeben. Sütterlin-Waack kündigt an, dass die Polizei die öffentliche Sicherheit schützen wird. Sollte es dabei zu Straftaten kommen, werden diese konsequent verfolgt. Darüber hinaus warnte sie, dass die Proteste möglicherweise von Extremisten genutzt werden könnten. „Vor diesem Hintergrund ist mein ausdrücklicher Appell an alle Beteiligten: Verhalten Sie sich angemessen und lassen Sie sich nicht instrumentalisieren!“

Die Landespolizei bereite sich intensiv auf die kommenden Tage vor und werde selbstverständlich mit verstärkten Kräften überall im Land im Einsatz sein. Einzelheiten zu den konkreten Vorbereitungen werden von Seiten der Landespolizei aus einsatztaktischen Gründen generell nicht bekannt gegeben.

Die Landesregierung rät den Versammlungsbehörden, Blockaden zur Gefahrenabwehr zu beschränken.

Die Landesregierung rät den Versammlungsbehörden, Blockaden zur Gefahrenabwehr zu beschränken.


Text-Nummer: 163473   Autor: InnenMi/red.   vom 07.01.2024 um 15.29 Uhr

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