CDU: Rechtssicherheit für Reerdigung

Lübeck: Archiv - 27.01.2024, 15.58 Uhr: Mit einer so genannten "Experimentierklausel" hat der Landtag am Freitag Rechtssicherheit im Bestattungsrecht geschaffen. Alle im Parlament vertretenen Fraktionen stimmten für die Erprobung der neuen Bestattungsart Reerdigung. Die Lübecker Landtagsabgeordnetinnen Dagmar Hildebrand und Anette Röttger unterstützen den Versuch des Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg ausdrücklich.

In Mölln ist es seit Februar 2022 möglich, Verstorbene zu reerdigen. Der Körper wird in diesem optimierten Prozess innerhalb von 40 Tagen vollständig in fruchtbare Erde transformiert. Diese wird im Anschluss in einem Grab beigesetzt.

Dazu erklärt Dagmar Hildebrand als Sprecherin der CDU-Fraktion für das Bestattungsrecht: "Ich freue mich, dass sich alle Fraktionen in diesem Punkt einig waren und zugestimmt haben. Ich befürworte die Experimentierklausel sehr, um zu prüfen, wie sich auch weitere Verfahren im Bereich der Bestattungen entwickeln können. Das Vorgehen ist in Deutschland und Europa bislang einmalig."

Die kirchenpolitische Sprecherin Anette Röttger ergänzt: "Unsere Gesellschaft und mit ihr das Bestattungswesen und die Bestattungskultur haben sich in den vergangenen Jahren verändert. Neben den bisherigen Formen von Erd- und Feuerbestattungen gibt es ein Interesse an neuen gesicherten Verfahren. Das geänderte Bestattungsgesetz schafft dafür einen rechtssicheren Rahmen. Eine breite wissenschaftliche Begleitung ist in diesem Prozess besonders wichtig, um alle aufgeworfenen Infragestellungen hinreichend zu beantworten. Die Entscheidung für die gewählte Bestattungsform bleibt sehr individuell."

Die CDU im Landtag unterstützt mehr Offenheit bei Bestattungen.

Die CDU im Landtag unterstützt mehr Offenheit bei Bestattungen.


Text-Nummer: 163851   Autor: CDU/red.   vom 27.01.2024 um 15.58 Uhr

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