Ausbildungsende: Möglichst frühzeitig bei der Arbeitsagentur melden!

Lübeck: Archiv - 09.02.2024, 14.37 Uhr: Für einige Azubis endet bald nach zweieinhalb oder dreieinhalb Jahren die Ausbildungszeit. Wer die letzten Prüfungen besteht, der hat seinen Berufsabschluss in der Tasche. Wer aber bereits weiß, dass er von seinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wird oder bei wem die Übernahme noch unsicher ist, der sollte sich schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur melden.

Dabei geht es nicht unbedingt nur darum, rechtzeitig einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Viel wichtiger ist es, gleich im Anschluss an die Ausbildung in einen Job zu kommen. Das ist gerade für junge Leute die beste Lösung, um das Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten.

„Nehmen Sie bereits in der letzten Phase der Ausbildung Kontakt zur Arbeitsagentur auf. Die besten Chancen auf einen neuen Job haben Sie, wenn Sie noch nicht arbeitslos sind und sich aus einer Ausbildung oder einer Arbeit heraus bewerben. Deshalb versuchen wir natürlich, noch vor der Arbeitslosigkeit in neue Stellen zu vermitteln, Job-to-Job sozusagen. Und wenn eine neue Stelle in einem anderen Betrieb in Aussicht ist, können Sie dem Ende der Ausbildungszeit doch deutlich gelassener entgegensehen“, rät Markus Dusch, Chef der Agentur für Arbeit Lübeck.

Wer die Unterstützungsangebote der Arbeitsagentur nutzen möchte, kann sich am einfachsten online arbeitsuchend melden unter www.arbeitsagentur.de. Alternativ kann auch eine telefonische Arbeitsuchendmeldung unter der gebührenfreien Hotline 0800 4 5555 00 erfolgen. Weitere Informationen bietet die Seite www.arbeitsagentur.de.

Wer bereits weiß, dass er von seinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wird oder bei wem die Übernahme noch unsicher ist, der sollte sich schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur melden. Foto: Archiv

Wer bereits weiß, dass er von seinem Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wird oder bei wem die Übernahme noch unsicher ist, der sollte sich schnellstmöglich bei der Arbeitsagentur melden. Foto: Archiv


Text-Nummer: 164088   Autor: Arbeitsagentur/red.   vom 09.02.2024 um 14.37 Uhr

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