Linke und GAL fordern Arbeitskreis gegen Gewalt gegen Frauen
Lübeck: Archiv - 29.02.2024, 14.27 Uhr: Die Fraktion „Linke und GAL“ stellt zur Bürgerschaft am 29.02.2024 einen Sachantrag, der den Bürgermeister dazu auffordert, einen Arbeitskreis einzurichten, um konkrete Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu beraten und notwendige Schritte zur Bewältigung der Folgen von Gewalt gegen Frauen und möglicherweise betroffener Kinder einzuleiten.Dieser Arbeitskreis soll alle relevanten Fachleute aus verschiedenen Bereichen wie dem Frauenbüro, Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern sowie den demokratischen Fraktionen umfassen. Das Ziel besteht darin, erste Maßnahmen bis zur Haushaltssitzung im September 2024 zu identifizieren und dafür notwendige Gelder für die Umsetzung von Schutzmaßnahmen ab 2025 sicherzustellen.
Die Fraktionen GAL und Linke begründen diesen Antrag mit der Dringlichkeit der Lage. Die Istanbul-Konvention ist seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland und seit Februar 2023 uneingeschränkt gültig. Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung dieser Konvention verpflichtet, entschieden gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen, wobei geschlechtsspezifische Gewalt besonders im Fokus steht. Ein Schwerpunkt der Istanbul-Konvention liegt auf der Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen.
Fraktionsvorsitzender Andreas Müller (Linke) erklärt: „In Lübeck besteht ein dringender Handlungsbedarf, Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Lübeck wird leider als Hochburg häuslicher Gewalt in Schleswig-Holstein betrachtet. Dies erfordert sofortiges Handeln, sowohl aus moralischer Verpflichtung als auch im Rahmen der Istanbul-Konvention.“
Fraktionsvize Juleka Schulte-Ostermann (GAL) ergänzt: „Um die Inhalte und Ziele der Istanbul-Konvention in Lübeck umzusetzen, ist es entscheidend, gemeinsam mit Fachleuten und politischen Vertretungen in einem Arbeitskreis zu erörtern, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Ziele der Konvention zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zu erreichen. Die Festlegung, bis zur Haushaltssitzung im September 2024 erste Maßnahmen zu identifizieren, ist notwendig, um sicherzustellen, dass ab 2025 die finanziellen Mittel für den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern zur Verfügung stehen und es nicht bei leeren Lippenbekenntnissen hinsichtlich des Gewaltschutzes bleibt.“
Die Fraktion „Linke und GAL“ appelliert an die Bürgerschaft, diesen Antrag mit breiter Mehrheit zu unterstützen.
Eine seit vielen Jahren etablierte Aktion in Bäckereien ist die Aktion „Gewalt kommt nicht in die Tüte“, bei der die Nummer der Frauen-Helpline auf Brötchentüten gedruckt wird. Foto: Archiv/HN
Text-Nummer: 164458 Autor: Linkeu.GAL/red. vom 29.02.2024 um 14.27 Uhr