Land legt Aktionsplan für die Ostsee vor

Schleswig-Holstein: Archiv - 19.03.2024, 15.16 Uhr: Die Landesregierung hat am Dienstag dem Aktionsplan für einen effektiveren Ostseeschutz zugestimmt. Am Nachmittag stellten Ministerpräsident Daniel Günther und Umweltminister Tobias Goldschmidt die Pläne im Rahmen einer Pressekonferenz vor.

„Als zwischen den Meeren gelegenes Land haben wir in Schleswig-Holstein eine besondere Verantwortung für unsere Nord- und Ostsee. Und als Landesregierung ist es unsere Aufgabe, einen deutlichen Beitrag zu einem besseren Schutz der Ostsee zu leisten. Der kommen wir jetzt nach. Der Aktionsplan Ostseeschutz 2030 ist ein echter Meilenstein. Damit werden wir den Zustand der Ostsee signifikant verbessern“, sagte Ministerpräsident Günther. „Davon profitieren die Menschen, die Meeresnatur und unsere regionale Wirtschaft. Unsere Ostsee ist ein wertvoller Lebens- und Wirtschaftsraum und eine gesunde Ostsee ein wichtiger Standortfaktor für den Tourismus in Schleswig-Holstein, aber auch für Fachkräfte, die im ersten klimaneutralen Industrieland gesunde Lebensbedingungen zwischen zwei intakten Meeren vorfinden können.“

Aktionsplan Ostseeschutz 2030 - 16 Punkte für eine gesunde Ostsee

Effektive marine Schutzgebiete

Die Landesregierung wird 12,5 % der schleswig-holsteinischen Ostsee unter strengen Schutz stellen. Damit werden erstmals echte Ruhe- und Rückzugsorte für eine europaweit einzigartige Pflanzen- und Tierwelt geschaffen. Dazu wird sie drei marine Naturschutzgebiete einrichten. Deren Flächen belaufen sich auf 7,94 % der Ostseefläche Schleswig-Holsteins. Die Naturschutzgebiete befinden sich im Gebiet Schlei bis Gelting, im Gebiet südliche Hohwachter Bucht und im Gebiet westlich Fehmarn.

Zudem erhalten drei bestehende Natura 2000-Gebiete einen strengeren Schutzstatus. Diese Flächen machen 4,57 % der Ostseefläche Schleswig-Holsteins aus. Die streng geschützten Teilflächen der Natura 2000-Gebiete befinden sich in den Bereichen Sagasbank, Stoller Grund und in der Geltinger Bucht.

In diesen streng geschützten Gebieten werden folgende Maßnahmen ergriffen:

1) Für die drei Naturschutzgebiete wird eine Befahrensverordnung beim Bundesverkehrsministerium beantragt.

Die Befahrensverordnung regelt:

o Geschwindigkeitsbeschränkungen für motorisierte Wasserfahrzeuge, z. B. von Speedbooten, und mit Ausnahmen für Wasserschutz und Wasserrettung

o Befahrensregelungen von November bis Ende März für Wasserfahrzeuge bzw. Wassersportgeräte aller Art zum Schutz von Rastvögeln außerhalb der für Wassersport vorgesehenen Zonen

o Kein Ankern in Seegraswiesen

o Wasserschutz und Wasserrettung sind davon ausgenommen

o Alle/sämtliche Häfen sind ganzjährig wasserseitig erreichbar

2) In allen streng geschützten Gebieten erfolgt der Ausschluss jeglicher Fischerei (aktive und passive Fanggeräte) einschließlich der Freizeitfischerei (ausgenommen hiervon ist das Strandangeln).

Aktive Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität der Ostsee

In der gesamten schleswig-holsteinischen Ostsee werden weitergehende Maßnahmen ergriffen:

3) Die Schaffung von weiteren Riffstrukturen, das Anlegen von Seegraswiesen, Muschelbänken sowie die Wiederherstellung von Küstenlagunen und naturnahen Küstenabschnitten.

4) Außerhalb der streng geschützten Gebiete wird eine verpflichtende Evaluierung der bestehenden freiwilligen Vereinbarung zur Stellnetzfischerei inkl. Monitoring, Dokumentation und Erfolgskontrolle eingeführt.

5) Die Industriefischerei in schleswig-holsteinischen Ostseegewässern wird verboten.

Effektives Schutzgebietsmanagement und Bildungsarbeit

Die Landesregierung wird zudem zur Effektivierung des Schutzgebietsmanagements und der Bildungsarbeit folgende Maßnahmen ergreifen:

6) Eine Integrierte Station Ostsee wird eingerichtet, welche die Naturschutzarbeit, auch für die Meeresschutzgebiete, koordiniert und zusätzlich Tourismus, Umweltbildung und Umweltschutz miteinander verknüpft und erlebbar macht. Sie kümmert sich um die Naturschutzaufgaben im nicht kommunalisierten Bereich. Die Zuständigkeiten der Naturschutzbehörden bleiben unverändert.

7) Sie wird den Auf- und Ausbau von Bildungs- und Informationsangeboten an der schleswig- holsteinischen Ostseeküste vorantreiben und dabei die Schaffung eines zentral koordinierten und strukturierten Netzes an Umweltbildungs- und Informationseinrichtungen sowie Naturerlebnisangeboten an der Ostsee etablieren.

Reduzierung der Nährstoffeinträge

Zur Verringerung der Nährstoffeinträge in die Ostsee wird die Landesregierung:

8) Die Maßnahmen der Düngeverordnung leisten bereits jetzt einen großen Beitrag zur Reduktion von Nährstoffeinträgen. Durch eine Effektivierung der Kontrollen soll die Umsetzung der Düngeverordnung 2020 noch besser gewährleistet werden. Zudem wird die Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft flächendeckend fortgesetzt und ausgebaut.

9) Bis Ende 2024 unter wissenschaftlicher Begleitung Zielvereinbarungen für zusätzliche Maßnahmen mit der Landwirtschaft schließen, um die in die Ostsee eingeleiteten Phosphor- und Stickstofffrachten kurzfristig, d. h. bis zum Jahr 2030, um 10 % und mittelfristig, d. h. bis zum Jahr 2035, um weitere 10 % zu senken. Teil der Zielvereinbarungen sind zu entwickelnde Vertragsmodelle, um die Landwirtschaft bei ihren Anstrengungen zur Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Ostsee zu unterstützen,

10) die Förderung der Phosphatfällung und Stickstoffeliminierung an Kläranlagen fortführen und erweitern und die Umsetzung der neuen Kommunalabwasserrichtlinie begleiten,

11) den Stoffrückhalt in der Landschaft durch die Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Auen und naturnahen Fließgewässern sowie Neuwaldbildung sowie ein Dränteich- und Ackersenkenprogramm verbessern und damit die Nährstoffeinträge in die Ostsee reduzieren.

Bergung von Altlasten und Müll

Die Landesregierung wird die Belastung durch Altlasten und Müll aktiv angehen. Dazu wird sie

12) die Bergung der Munitionsaltlasten in der schleswig-holsteinischen Ostsee auf Basis eines mit dem Bund und Mecklenburg-Vorpommern abgestimmten Handlungskonzeptes systematisch angehen und eine fairen Beitrag an den dafür erforderlichen finanziellen Mitteln leisten,

13) eine Spendenplattform einrichten, die es Privatpersonen, Sponsoren und vor allem auch der Tourismuswirtschaft und ihren Gästen ermöglicht, selbst einen fairen Beitrag zur Bergung der Munitionsaltlasten in Schleswig-Holstein zu leisten,

14) ein Projekt zum Aufspüren und Bergen von verloren gegangenen Fischereigeräten (sog. Geisternetzen) in den schleswig-holsteinischen Küstengewässern der Ostsee unterstützen.

Einbindung aller Beteiligten

Durch kooperative Ansätze werden wichtige Akteure in den Schutz der Ostsee eingebunden. Dazu wird die Landesregierung

15) die Einbindung und das Engagement lokaler Akteure, wie Kommunen, Touristiker, Wassersportler, Landnutzenden, Unternehmen sowie deren Verbände und Kammern durch ein Partnerprogramm stärken und damit ein umfassendes Bewusstsein für den Schutz und die Erhaltung der Ostsee fördern,

16) die Umsetzung des Aktionsplans Ostseeschutz 2030 durch einen wissenschaftlichen Beirat begleiten lassen, um diese Expertise noch enger einzubinden.

Für die Bergung der Weltkriegsmunition aus der Ostsee wird ein Spendenkonto eingerichtet.

Für die Bergung der Weltkriegsmunition aus der Ostsee wird ein Spendenkonto eingerichtet.


Text-Nummer: 164836   Autor: Stk./red.   vom 19.03.2024 um 15.16 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.


Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ ? ]