Kein Licht, kein Führerschein: Rollerfahrer flüchtet

Lübeck - St. Lorenz Nord: Am Montagmorgen, 15. April 2024, wollte eine Polizeistreife in Lübeck einen Rollerfahrer kontrollieren, weil am Roller kein Licht eingeschaltet war. Der Fahrer flüchtete, konnte aber mit Unterstützung weiterer Streifen gestellt werden. Der Grund für die Flucht: Der Mann war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und hatte keinen Versicherungsschutz.

Gegen 6.35 Uhr kam einer Streifenwagenbesatzung des 2. Polizeireviers Lübeck in der Fackenburger Allee ein Rollerfahrer entgegen. Weil der kein Licht eingeschaltet hatte, wollten die Beamten den Fahrer kontrollieren, wendeten ihren Streifenwagen und fuhren in Richtung stadteinwärts hinter ihm her. Das bekam der Mann, bei dem es sich um einen 19-jährigen Lübecker handelt, mit und beschleunigte sein Fahrzeug.

Über die Vorbeckstraße und die Straße Achterum versuchte der 19-Jährige, vor der Polizei zu fliehen, kam jedoch aufgrund zu hoher Geschwindigkeit zu Fall und setzte seine Flucht zu Fuß fort. Dabei lief er auch ungeachtet des herrschenden Verkehrs über die Stockelsdorfer Straße und kletterte über die Schutzplanken. Anschließend versteckte sich der Lübecker in einer Böschung. Nachdem der Bereich von weiteren Polizeikräften umstellt wurde, kam der Flüchtige wieder hervor.

Er gestand, keinen Führerschein zu besitzen und hatte außerdem noch ein Tierabwehrspray, ein beruflich genutztes Messer und einen Teleskopschlagstock bei sich. Wegen des Schlagstocks wurde ein gesondertes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Der Schlagstock wurde sichergestellt.

Bei der weiteren Überprüfung des Rollers stellten die Polizisten fest, dass das angebrachte Versicherungskennzeichen abgelaufen war und auch gar nicht zu dem Fahrzeug gehörte. Diesbezüglich wird nun gegen den 19-jährigen Lübecker wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Außerdem muss er sich in Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten verantworten.

Symbolbild.

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Text-Nummer: 165338   Autor: PD Lübeck   vom 16.04.2024 um 15.50 Uhr

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