Kinderpornografie: 51 Durchsuchungen in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein: Archiv - 18.04.2024, 12.43 Uhr: Gegen Mittag endeten am 18. April 2024 Durchsuchungsmaßnahmen in sechs Bundesländern, die im Rahmen einer gemeinsamen Aktionswoche zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern durchgeführt worden sind. In Schleswig-Holstein haben die Einsatzkräfte der Ermittlungsgruppen Kinderpornografie insgesamt 51 Durchsuchungsbeschlüsse in allen Landesteilen vollstreckt, davon allein 24 im Zuständigkeitsbereich der Bezirkskriminalinspektion (BKI) Kiel und 22 im Bereich der BKI Lübeck.

Insgesamt wurden mehr als 300 Durchsuchungsbeschlüsse mit insgesamt 634 Einsatzkräften vollstreckt. Dabei stellte die Polizei unter anderem diverse Datenträger wie Laptops, PCs und Smartphones sicher. Auch die Landespolizei Schleswig-Holstein hat sich mit 51 Durchsuchungsmaßnahmen an der Aktion beteiligt.

Täglich geht die Polizei bundesweit mit großen Anstrengungen gegen verbotene Kinderpornographie vor, zu der insbesondere auch Missbrauchsdarstellungen von Kindern gehören. Im vergangenen Jahr (2023) fand der erste gemeinsame Aktionstag des sogenannten "Nordverbunds" der Landeskriminalämter Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern statt, dem sich auch Brandenburg und Berlin anschlossen. Ziel war es, eine besondere Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und mit der Umsetzung einer Vielzahl von Durchsuchungsbeschlüssen ein deutliches und öffentlich wahrnehmbares Zeichen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen zu setzen. Aufgrund des großen Erfolgs des letzten Aktionstages wurde in diesem Jahr mit denselben Beteiligten, ausgenommen Brandenburg, eine Aktionswoche geplant und vom 15. April bis 18. April 2024 durchgeführt. Die Federführung der Aktionswoche lag auch in diesem Jahr beim LKA Niedersachsen.

In Schleswig-Holstein haben die Einsatzkräfte der Ermittlungsgruppen Kinderpornografie insgesamt 51 Durchsuchungsbeschlüsse in allen Landesteilen vollstreckt, davon allein 24 im Zuständigkeitsbereich der Bezirkskriminalinspektion (BKI) Kiel und 22 im Bereich der BKI Lübeck. Dabei wurden zahlreiche Datenträger sichergestellt. "Ziel der Aktion ist es, Täterinnen und Täter aus der Anonymität des Internets zu holen und einmal mehr zu zeigen, dass wir ihre Straftaten konsequent verfolgen", sagte LKA-Direktor Thomas Bauchrowitz. "Das tun wir übrigens nicht nur in dieser speziellen Woche, sondern jeden Tag - denn hinter jedem Einzelfall kann ein noch andauernder Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen stehen."

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie von 2022 zu 2023 erneut gestiegen. Die eingehenden Hinweise der Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus. 2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2023 waren es 179.000 Fälle - im Vorjahresvergleich gab es demnach einen Anstieg um etwa. 32 Prozent (2022: 136.500 Fälle).

Die Aufklärungsquote ist in diesem Deliktsbereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2022 lag sie bei rund 80 Prozent und im Jahr 2023 sogar bei rund 90 Prozent. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tatverdächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Weiterentwicklungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten.

In vielen Fällen handelt es sich bei dem von NCMEC übermittelten Beweismaterial um einzelne Fotos oder Videos, die insbesondere durch Jugendliche oder Kinder unbedacht versendet werden. So stieg der Anteil an Minderjährigen in den letzten Jahren an, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (gegebenenfalls unbeabsichtigt) verbreiten. Dabei ist zu unterscheiden: Senden sich Jugendliche ab 14 Jahren gegenseitig und - das ist wichtig – einvernehmlich Nacktbilder, ist dies nicht verboten. Sobald es um den Versand von sexuellen Darstellungen von Kindern handelt, liegt ein Verbrechenstatbestand vor, der schwer bestraft werden kann. Teilen Sie solche Inhalte nicht! Informieren Sie
die Polizei!

Bürgerinnen und Bürgern, die kinderpornografische Inhalte im Internet oder auf den sozialen Netzwerken entdecken, raten die Landeskriminalämter, die Adresse dieser Seite unmittelbar der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen.

Weitere Hinweise gibt Ihnen die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und
des Bundes www.polizei-beratung.de

In Schleswig-Holstein haben die Einsatzkräfte der Ermittlungsgruppen Kinderpornografie insgesamt 51 Durchsuchungsbeschlüsse in allen Landesteilen vollstreckt. Foto: Symbolbild

In Schleswig-Holstein haben die Einsatzkräfte der Ermittlungsgruppen Kinderpornografie insgesamt 51 Durchsuchungsbeschlüsse in allen Landesteilen vollstreckt. Foto: Symbolbild


Text-Nummer: 165374   Autor: LKA SH/red.   vom 18.04.2024 um 12.43 Uhr

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