Hafenstraßen-Brand: Wille mahnt Sachlichkeit an

Lübeck: Archiv - 04.06.2024, 15.15 Uhr: Das Theater Lübeck beschäftigt sich in einer aktuellen Inszenierung mit der Brandkatastrophe in der Nacht vom 17. auf den 18. Januar 1996 in der Hafenstraße. Die Grünen forderten nach einem Besuch des Stücks erneute Ermittlungen. Der damalige Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Wille mahnt mehr Sachlichkeit bei dem Thema an.

Wir veröffentlichen die Mitteilung von Heinrich Wille im Wortlaut:

(")Nachdem die Aufregung über das Theaterstück abgeklungen ist und es einen Aufruf der Grünen zur Aufklärung gibt, ist es an der Zeit, sich der Fakten zu erinnern. Den Opfern und Hinterbliebenen des Brandes vom 17. zum 18. Januar 1996 kann durch unzutreffende Berichte nicht gedient werden.

Die Recherche der Theaterautoren hat offenbar das Urteil des Landgerichts Lübeck zur Sache nicht zur Kenntnis genommen. Das hat nicht nur den Angeklagten freigesprochen, sondern auch festgestellt,

- dass das Feuer jedenfalls nicht durch Einwirkung von außen entstanden ist, sondern durch unbekannte Täter von innen in der ersten Etage verursacht wurde,
- dass der Freigesprochene jedenfalls wörtlich gesagt hat: „Wir waren´s“

Der Freispruch wurde nicht von der Staatsanwaltschaft angefochten, sondern es waren Bewohner des Hauses, die Revision erfolgreich einlegten. So wurde der Freispruch erst durch eine neue Verhandlung beim Landgericht Kiel am 02.11.1999 rechtskräftig. Dabei waren die Ermittlungen gegen die vier verdächtigten Männer aus Mecklenburg immer noch nicht eingestellt, diese dauerten bis zum 12.03.2001. Die Beschwerde der Verteidigerin des Freigesprochenen wurde vom Oberlandesgericht Schleswig am 18.06.2002 im sogenannten Klageerzwingungsverfahren verworfen mit folgender Maßgabe: Neue Ermittlungen sind unzulässig, wenn nicht neue Tatsachen oder Beweismittel vorliegen.

Die immer wieder aufflammende Tendenz zur Legendenbildung in diesem Zusammenhang wird nun wieder durch das Theater gefördert.

Mit den offenen Fragen habe ich mich in meinem Buch „Der Lübecker „Brandanschlag““ 2017 auseinandergesetzt. Der Theaterautor hat bei seinen intensiven Recherchen zum Thema dieses nicht unmittelbar berücksichtigen können, da das Buch zwischenzeitlich vergriffen war. Ich habe es allerdings nunmehr vorsorglich in einem Arbeitsexemplar auf meiner Homepage im Internet lesbar gemacht (Rechtsanwalt Heinrich Wille unter „Über mich“). Darüber hinaus setze ich mich in Texten unter „Aktuelles“ damit auseinander (03.02.2020: Kein Brandanschlag und 28.01.2019: Brandkatastrophe in der Lübecker Hafenstraße – Wikipedia). Zwischenzeitlich dürfte allerdings auch das Buch bei Amazon wieder erhältlich sein.(")

Die Mitteilung der Grünen zu diesem Thema vom 5. Mai finden Sie hier.

Der ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Wille wirft dem Theater eine Förderung einer Legendenbildung zur Brandkatastrophe vor. Foto: H.L.

Der ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Wille wirft dem Theater eine Förderung einer Legendenbildung zur Brandkatastrophe vor. Foto: H.L.


Text-Nummer: 166297   Autor: Pressmitteilung/red.   vom 04.06.2024 um 15.15 Uhr

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