
Halteverbote in der Blücherstraße, Seydlitzstraße, Yorckstraße, Ruhleben ...
Lübeck - 07.12.2023 15.31 Uhr: Auf Grund einer Vielzahl an Beschwerden fand eine Überprüfung der Straßen Blücherstraße, Seydlitzstraße, Yorckstraße, Ruhleben, Spillerstraße statt. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung muss die Mindest-Durchfahrtsbreite immer mindestens 3,05 Meter betragen. Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten.